Sachgebiet Landwirtschaft

Zuständigkeitsbereich

  • Ansprechpartnerin der Landwirte mit Betriebssitz bzw. zu bewirtschaftenden Flächen im Stadtgebiet

  • Genehmigung nach Grundstückverkehrsgesetz

  • Registrierung von Landpachtverträgen

  • Ernährungsnotfallvorsorge

      

Sollten Sie Fragen zur Agrarförderung, zur amtlichen Futtermittel- bzw. Düngeüberwachung haben, wenden Sie sich bitte aufgrund bestehender öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen an den Landkreis Potsdam-Mittelmark:

  • Sachbearbeiterin für Agrarförderung: Telefon: (03381) 53 31 51
  • Sachbearbeiter für die amtliche Futtermittel- und Düngeüberwachung: Telefon: (03381) 53 32 94

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Flächenkauf LN

Nach Grundstückverkehrsgesetz kann bei der Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Flächen an einen Nichtlandwirt unter bestimmten Umständen die Genehmigung des Grundstückvertrages durch die Grundstücksverkehrsbehörde (Fachgruppe Wirtschaftsförderung, Bereich Landwirtschaft) versagt bzw. beschränkt oder die Ausübung des Vorkaufsrecht zugunsten eines Landwirts durch die Behörde veranlasst werden.

Das setzt voraus, dass ein Land- bzw. Forstwirt zum Erwerb der entsprechenden Fläche bereit und in der Lage ist und die Fläche in die Eigenbewirtschaftung nehmen würde. Auch die flurstücksgenaue Aufteilung der Fläche unter mehreren Landwirten ist möglich.

Derzeit liegen keine Kaufverträge vor, für welche unter Umständen entsprechende Versagungsgründe vorliegen.

 

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