Briefwahl

Sie können nicht zum angegebenen Wahllokal wählen gehen?

Per Post erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte mit der Angabe des Wahllokals, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. Wahlberechtigte, die am Wahltag nicht das auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebene Wahllokal aufsuchen können, haben die Möglichkeit, einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Mit dem Wahlschein können Wahlberechtigte am Wahltag in jedem Wahllokal ihres Wahlkreises bzw. Ortsteiles (nur zur Wahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie der Ortsbeiräte) wählen oder ihren Wahlschein per Briefwahl einreichen.

Auch für den Fall, dass Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ihre Stimme in einem nicht barrierefreien Wahllokal abgeben müssen, haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zu beantragen und mit diesem ein barrierefreies Wahllokal im Wahlgebiet aufzusuchen oder durch Briefwahl an der Wahl teilzunehmen.

Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen

Die Wahlscheinbeantragung per Post ist bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 12 Uhr, möglich.

Wahlberechtigte können auf zwei Wegen einen Wahlscheinantrag stellen:

  • Mit der Wahlbenachrichtigungskarte
    Tragen Sie Ihren Antrag formlos auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein, achten Sie darauf, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift des Antragstellers vorhanden ist. Senden Sie die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte im frankierten Briefumschlag an:

     

    Stadt Brandenburg an der Havel
    Wahlbehörde
    Klosterstraße 14
    14770 Brandenburg an der Havel

     

    Der Antrag muss bis Mittwoch, 5. Juni 2024, 12 Uhr, im Wahlbüro eingegangen sein.

  • Per Online-Formular
    Füllen Sie das Online-Formular zur Beantragung von Wahlscheinen aus und reichen Sie es online ein.

     

    Alternativ können Sie zur Beantragung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen auch den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte nutzen.

    Die Online-Antragstellung ist bis Mittwoch, 3. Juni 2024, 12 Uhr, möglich.

Sie erhalten den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann per Post zugesendet.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Briefwahl vor Ort

Wahlberechtigte können unter Vorlage ihres Personalausweises oder Reisepasses ihr Wahlrecht per Briefwahl im Zeitraum vom 21. Mai bis 7. Juni 2024 zu folgenden Sprechzeiten:

Montag:
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag:
09:00 - 12:00 Uhr
15:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:
13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
geschlossen
Freitag, den 07.06.2024
09:00 - 12:00 Uhr
13:00 - 18:00 Uhr

auch vor Ort in der Wahlbehörde, Nicolaiplatz 30, 1. OG, Raum 108, bis zum Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, ausüben.

Was müssen Sie mit den Briefwahlunterlagen tun?

Wer die Briefwahl beantragt hat, erhält zeitnah die Wahlunterlagen zugeschickt.

Nach der Stimmabgabe ist der blauen Stimmzettel in den vorgesehenen grauen Stimmzettelumschlag zu legen und zu verschließen. Die Stimmabgabe ist nur gültig, wenn in der unteren Hälfte des grünen Wahlscheins die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit der Unterschrift versehen ist. Der ausgefüllte grüne Wahlschein und der blaue Stimmzettelumschlag werden in den grünen Wahlbriefumschlag gelegt.

Die bei der Deutschen Post AG eingelieferten Wahlbriefe werden nur werktags im üblichen Briefbeförderungssystem transportiert und an die Gemeindebehörde ausgeliefert. Am Wahlsonntag selbst erfolgt keine Zustellung von Wahlbriefen. Briefwähler sollten den Wahlbrief spätestens 2 Werktage vor dem Wahltag bei der Deutschen Post AG einliefern. Der Wahlbrief wird im Bereich der Deutschen Post als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Als Briefsendung des internationalen Postdienstes ist der Wahlbrief grundsätzlich durch den Bürger vollständig freizumachen.

Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Briefkasten der Wahlbehörde am Gebäude des Verwaltungsstandortes Nicolaiplatz 30 wird durch einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung am Wahltag um 17:15 Uhr letztmalig geleert.

Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er dann nicht bis 18:00 Uhr in der Wahlbehörde vorliegt. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.

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