Was Sie über die Wahl des Landtages wissen sollten
Themenübersicht
Wahlberechtigung
Zur Landtagswahl wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg, die am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben und
- nicht vom Wahlrecht nach den Paragrafen 5, 6, 7 Brandenburgisches Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) ausgeschlossen sind.
Wahlgebiet
Wahlgebiet ist das Land Brandenburg, welches in 44 Wahlkreise eingeteilt ist.
Der Wahlkreises 16 - Brandenburg an der Havel I / Potsdam-Mittelmark I umfasst,
die Stadtteile:
- Görden und
- Plaue,
die Ämter:
- Beetzsee,
- Brück (seit 2023),
- Wusterwitz und
- Ziesar
und die Gemeinden:
- Groß Kreuz (Havel) und
- Kloster Lehnin des Landkreises Potsdam-Mittelmark.
Ein Großteil der Stadt Brandenburg an der Havel bildet den Wahlkreis 17 - Brandenburg an der Havel II.
Dieser umfasst die Stadtteile:
- Dom,
- Altstadt,
- Neustadt,
- Hohenstücken,
- Nord und
- Kirchmöser.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen für die Wahl zum Landtag Brandenburg sind