Grillendamm, Neubau des Geh- und Radweges

Basisdaten

Geplanter Bauzeitraum: 03.04.2023 - 30.10.2023

Projektleiter/in:

Herr Richter
Telefon: (03381) 586378
E-Mail: frank.richter@stadt-brandenburg.de

Aktueller Stand: Bauarbeiten abgeschlossen

Standort:

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Statusupdate 07.06.2023

Die Arbeiten für die Baumaßnahme Grillendamm gehen voran und liegen nach heutiger Sicht im Zeitplan. Aufgrund der vorgefundenen Medienlage im Kreuzungsbereich der Krakauer Straße und Lieferschwierigkeiten von Baumaterialien ist es zu leichten Verzögerungen im ersten Bauabschnitt gekommen. Es mussten angedachte Trassen für Leitungen umgeplant und neu festgelegt werden.
Um den Gesamtablauf nicht zu gefährden, sind die Arbeiten in Richtung Homeyenbrücke vorgezogen worden. Nach Fertigstellung des 1. Bauabschnittes wird, entgegen der Planung, in den südlichen Kreuzungsbereich gewechselt. Hintergrund dieser Entscheidung sind die hier ähnlich zu erwartenden Schwierigkeiten im Untergrund, die trotz sorgfältigster Recherche nie ganz ausgeschlossen werden können. Das Linksabbiegeverbot bleibt dann weiterhin bestehen.
Ab dem 12.06.2023 wird mit den Pflasterarbeiten auf der nördlichen Seite begonnen.

Hintergrund der Arbeiten

Hintergrund dieser Maßnahme ist die sichere Führung des Geh- und Radverkehres auf der Nord- und Südseite des Grillendammes. Der Neubau erfolgt auf einer Länge von 380 m.

Nördlich der Fahrbahn des Grillendamms werden die Flächen zwischen Fahrbahnrand und der Flurstücksgrenze erneuert. Dazu gehören der Neubau des Geh- und Radweges sowie die Erneuerung der flankierenden Grünflächen und der barrierefreie Ausbau der im Streckenabschnitt vorhandenen beiden Bushaltestellen. In der Gegenrichtung (Südseite) soll der Radverkehr östlich der Zufahrt zum Parkplatz Grillendamm als gemeinsamer Geh-/Radweg bis zum Knotenpunkt geführt werden. Weiterhin sollen Veränderungen an der Radverkehrsführung Krakauer Straße und Mühlentorstraße vorgenommen werden.

Die Erneuerung der Verkehrsflächen für Fußgänger und Radfahrer erfolgt als getrennt geführter Rad- und Gehweg. Die Radwegbreite entspricht den Mindestanforderungen für geringen Radverkehr, da der gesamte Verkehrsraum in Abwägung der Nutzungsansprüche der verschiedenen Verkehrsteilnehmer und des Naturschutzes (Großbaumbestand) keine größere Breite zulässt. Im Bereich der Bushaltestelle Krakauer Straße wird der Rad-/Gehweg zusätzlich aufgrund baulicher Gegebenheiten eingeengt. Es wird deshalb ein „Radweg ohne Benutzungspflicht“ angeordnet.

Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Grillendamm / Krakauer Straße wird den neuen verkehrstechnischen Gegebenheiten (geänderte Radverkehrsführung, Verkürzung der Aufstellänge für Linksabbieger) angepasst. Die vorhandene Straßenbeleuchtung befindet sich am südlichen Fahrbahnrand und dient vor allem der Ausleuchtung des Fahrbahnbereichs. Im Bereich nördlicher Geh-/Radweg ist keine Beleuchtung vorhanden. Im Zuge dieser Baumaßnahme ist die Anordnung einer Straßenbeleuchtung entlang des neuen Geh-/Radweges nicht geplant. Im Bereich des Fußgängerüberwegs Grillendamm werden zwei zusätzliche 6 m hohe Mastleuchten aufgestellt.

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