Einwand gegen Mahnung

Dienstleistung

Der Einwand gegen eine Mahnung ist formlos per Fax, E-Mail bzw. schriftlich möglich.

Gebühren

Es entstehen keine Gebühren.

Rechtsgrundlagen

  • §§ 38 Abs. 1 und 41 Abs. 2 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)
  • § 19 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg)
  • §§ 1 und 4 der Kostenordnung zum VwVGBbg (KostO zum VwVGBbg)

Formulare


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