Einwand gegen Mahnung
Dienstleistung
Der Einwand gegen eine Mahnung ist formlos per Fax, E-Mail bzw. schriftlich möglich.
Gebühren
Es entstehen keine Gebühren.
Rechtsgrundlagen
- §§ 38 Abs. 1 und 41 Abs. 2 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV)
- § 19 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Brandenburg (VwVGBbg)
- §§ 1 und 4 der Kostenordnung zum VwVGBbg (KostO zum VwVGBbg)