Durchführung von Tierschutzkontrollen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes

Pressemitteilung vom 19.04.2024

Hund und Katze
Hund und Katze (c) pixabay

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt sieht sich aufgrund der Berichterstattung in den Medien veranlasst, folgende Stellungnahme abzugeben:

Jegliche Tierhaltungen von Privatpersonen, gewerblichen Einrichtungen wie auch Tierheimen werden durch die zuständigen Veterinärämter kontrolliert. Nach den Bestimmungen der EU erfolgen diese Kontrollen immer unangekündigt. Bei diesen regelmäßig durchzuführenden Kontrollen werden sowohl die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben als auch die erteilten Auflagen überprüft. Das Tierheim des Tierschutzvereins Brandenburg gehört zu den kontrollpflichtigen Einrichtungen, die nach dem Tierschutzgesetz besonders zu überwachen sind.

Das Veterinäramt hat am 18.04.2024 eine solche Regelkontrolle durchgeführt. Diese steht in keinem Zusammenhang mit den derzeit laufenden Gesprächen der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Tierschutzverein. Mit der Überprüfung ist das Veterinäramt ausschließlich seiner Verpflichtung zur Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachgekommen. Hier besteht kein Ermessen seitens der Behörde.

Die vor Ort getroffenen Feststellungen könnten im Wesentlichen durch organisatorische Veränderungen behoben werden und bedürfen keiner sofortigen baulichen Maßnahmen. Dabei geht es ausschließlich um das Wohl und die Gesundheit der Tiere und die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben. Dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt liegt es fern, das Tierheim zu schließen.

Das Tierwohl steht im Mittelpunkt aller gemeinsamen Bemühungen der Stadt und des Tierschutzvereins, weshalb wir im Rahmen der guten Zusammenarbeit davon ausgehen, die bestehenden Differenzen einvernehmlich ausräumen zu können.

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