Planebrücke
Ertüchtigung des Brückenbauwerkes Planebrücke
- Bauherr:
- Stadt Brandenburg, Tiefbauamt
- Bauzeitraum:
- 24.07.2025 – 26.09.2025
Pressemitteilungen zu diesem Bauvorhaben
- 04.12.2025: DB will den Bahnübergang bis Weihnachten freigeben
- 16.10.2025: Planebrücke: Stadt setzt alles daran, dass die DB den Bahnübergang freigibt
- 25.09.2025: Fahrradfahrer können Planebrücke nutzen und Sandfurthweg befahren
- 23.09.2025: Stand der Bauarbeiten an der Planebrücke
- 17.09.2025: Freigabe der Baustelle Planebrücke verzögert sich
- 03.09.2025: Planebrücke: Fertigstellung am 19. September möglich
- 14.08.2025: Die Baufortschritte der Planebrücke
- 24.07.2025: Die Planebrücke ist gesperrt
Verkehrsmitteilungen zu diesem Bauvorhaben
- 17.07.2025: Vollsperrung der Planebrücke
Hintergrund der Arbeiten
Im Rahmen der turnusmäßigen Brückenprüfungen wurden starke Schäden an Widerlagern und Tragwerk der Planebrücke festgestellt, welche einen Ersatzneubau der Brücke erforderlich machen. Günstigste und kurzfristig umsetzbare Variante ist die Ertüchtigung durch den Einbau eines Maulprofils.
Die Ausbaulänge der Fahrbahn beträgt 53 m. Im Bereich der Brücke wurde die Trasse um ca. einen Meter in nördlicher Richtung verschwenkt. Dadurch vergrößert sich der Kurvenradius und verbessert sich die Befahrbarkeit im Bereich zwischen Bahnübergang und Planebrücke. Mit der Verschwenkung konnten Defizite in der Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer teilweise minimiert werden. So wird auf der Brücke eine 1,50 m breiter, mit Hochbord von der Fahrbahn getrennter Gehweg auf der südlichen Seite gebaut. Die Breite des Gehweges von 1,50 m unterschreitet die Mindestbreite gemäß Regelwerk, jedoch bewirkt die räumliche Trennung des motorisierten und nichtmotorisierten Verkehrs eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses.
Für den stadtauswärtigen Radverkehr wird ein Radangebotsstreifen aufmarkiert.
Verkehrseinschränkungen
In der Zeit vom 24.07.2025, 7 Uhr bis voraussichtlich 26.09.2025 wird die Planebrücke zwischen der Wilhelmsdorfer Landstraße und der Ziesarer Landstraße voll gesperrt. Die Umleitung für den KFZ Verkehr aus Richtung Wilhelmsdorf erfolgt über Am Rehhagen, Buchenweg, Akazienweg, Eichhorstweg, Göttiner Landstraße und Göttiner Straße. Aus Richtung Brandenburg a.d.H. kommend erfolgt die Umleitung über die Göttiner Straße, Göttiner Landstraße, Eichhorstweg, Birkenweg, Buchenweg und Am Turnerheim. Während der Zeit der Umleitung wird die Einfahrt in den Akazienweg aus Richtung Eichhorstweg verboten, die Einfahrt in den Birkenweg aus Richtung Buchenweg wird auch untersagt. Für die sichere Durchfahrt der Linien- und Regionalbusse muss der Eichhorstweg zwischen Akazienweg und Birkenweg als Einbahnstraße ausgeschildert werden.
Da die Vollsperrung der Brücke auch für Fußgänger und Radfahrer gilt, wird auch für diese Verkehrsteilnehmer eine Umleitung ausgeschildert. Aus Richtung Wilhelmsdorf werden die Radfahrer über den Spechtbogen, Fasanenbogen und Eulenbogen auf die Straße Am Rehhagen bis zum Eichhorstweg geführt und dann weiter zur Göttiner Landstraße und Göttiner Straße. Aus Richtung Brandenburg a.d.H wird der Radverkehr über die Göttiner Landstraße, den Eichhorstweg, Mittelweg, Buchenweg und Birkenweg zur Ziesarer Landstraße geführt. Zu beachten ist, dass mit Beginn der Umleitung der stadtauswärts fahrende Radfahrer in der Göttiner Straße und Landstraße nicht mehr den Gehweg „Radfahrer frei“ befahren darf. Er muss ab der Einmündung Göttiner Straße die Fahrbahn benutzen. Aus diesem Grund wird auf der Umleitungsstrecke eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Km/h angeordnet.
Während der Vollsperrung ändert sich die Linienführung des Omnibusses, es wird gebeten. die Aushänge und die Bekanntmachung über den Internetauftritt der Verkehrsbetriebe Brandenburg an der Havel zu beachten. Fußgänger die den gesperrten Bahnübergang benutzen müssten, sollten nach Möglichkeit den ÖPNV nutzen, da ansonsten die fußläufige Umleitung ebenfalls nur über die Straßen der Eigenen Scholle, der Göttiner Landstraße und der Göttiner Straße möglich ist.
Kosten/Finanzierung
Die Baumaßnahme wird aus Aufwandsmitteln des städtischen Haushalts in Höhe von ca. 800.000,00 EUR bestritten.

















