Allgemeine Informationen / General information

Ausländer- und Asylrecht

Das Ausländerrecht regelt die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet. Hierzu gibt es die verschiedensten Gesetze, Durchführungsbestimmungen und Verordnungen. Diese Gesetze werden durch eine Reihe von Rechtsverordnungen, Richtlinien und Weisungen ergänzt. Diese Vorschriften regeln welcher Ausländer und Ausländerinnen zu welchen Zweck und in welchem Zeitraum in der Bundesrepublik oder in Teilen  aufhalten dürfen.

Ausländergesetz (AuslG)

Das Ausländergesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt und die Beendigung des Aufenthaltes von Ausländern. Es gilt aber nur dann, wenn kein anderes Spezialgesetz angewendet werden kann. Solche sind zum Beispiel

Aufenthaltsgesetz / EWG

Das Aufenthaltsgesetz regelt den Aufenthalt von Staatsangehörigen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und dem Europäischem Wirtschaftsraum (EWR).

Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)

Das Asylverfahrensgesetz regelt den Aufenthalt während des Asylverfahrens. Es bestimmt unter anderem die Zuweisung Asylsuchender in ein Bundesland, Mitwirkungspflichten der Asylsuchenden, das gerichtliche Verfahren und auch die Aufenthaltsgenehmigungen nach erfolgreichem Abschluss des Asylverfahrens.

Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer (HAG)

Das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer regelt den Aufenthalt heimat- oder staatenloser Ausländer im Bundesgebiet.

Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommener Flüchtlinge (HumHAG)

Das Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommener Flüchtlinge regelt den Aufenthalt von Kontingentflüchtlingen.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Das Staatsangehörigkeitsgesetz enthält u.a. Regelungen über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung.

Die wichtigsten Rechtsvorschriften sowie Verordnungen und Erlasse finden Sie auf der Homepage der Bundesbeauftragten für Ausländerfragen.

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