Informationen zum Grundwasserschaden im Bereich Heidekrug

Sachstand

 

In der Stadt Brandenburg an der Havel wurden im Bereich des Heidekrugs bei der regelmäßigen Grundwasserüberwachung seit Oktober 2003 steigende Schadstoffkonzentrationen an chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) festgestellt.

 

Im Dezember 2004 fanden im Rahmen der Amtsermittlung der unteren Bodenschutzbehörde vertiefende Grundwasseruntersuchungen statt. In der Folge wurde das Südgelände der Justizvollzugsanstalt Brandenburg (Gleisanlagen) als Ausgangspunkt der Verunreinigung des Grundwassers ermittelt. Im direkten Grundwasserabstrom erfolgte dort der Nachweis an LCKW, deren Schadstoffkonzentrationen mehrere Hundert µg/l erreichen. Das Land Brandenburg wurde als Grundstückseigentümer durch die untere Bodenschutzbehörde beauflagt, eine weitere Erkundung und Eingrenzung des LCKW- Schadens durchzuführen.

 

In die Untersuchungen wurde auch die zwischen Am Heidekrug / Falkenbergswerder gelegene Gartenanlage mit mehreren Gartenbrunnen eingebunden. Dabei erfolgte der Nachweis, dass einige Gartenbrunnen bereits mit LCKW belastet sind (20 bis 1.521 µg/l). Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung liegt bei 10 µg/l.

 

Das Land Brandenburg beauftragte darauf hin eine vertiefende Untersuchung der Gartenanlage zur ersten Schadenseingrenzung. Das Untersuchungskonzept ist im Frühjahr 2006 im Auftrag des Landes umgesetzt worden. Erste Untersuchungsergebnisse wurden dem Umweltamt bereits mitgeteilt. Das Endgutachten wird im August 2006 vorliegen.

 

Maßnahmen

 

Die vorliegenden Ergebnisse erlauben bisher keine genaue Abgrenzung der Schadstofffahne, dafür sind noch vertiefende Untersuchungen notwendig. Ausgehend von den derzeit vorliegenden Erkenntnissen wurde ein Gebiet ausgewiesen, für das aus Gründen der Gesundheitsvorsorge das Grundwasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch nicht geeignet ist. Es handelt sich um das Gebiet Am Heidekrug / Plauer Landstraße / Falkenbergswerder.

 

Wasser für den menschlichen Gebrauch ist Wasser, welches zum Trinken und Kochen sowie zur Zubereitung von Speisen und Getränken, zur Körperreinigung und -pflege, sowie zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen können, verwendet wird. Einbezogen ist auch Wasser, welches zum Auffüllen von Badebecken verwendet wird. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit kann ausgeschlossen werden, wenn das Grundwasser nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch genutzt wird.

 

Im ausgewiesenen Areal sind Kleingärten, Wochenendhäuser und Eigenheime vorhanden. Die Eigenheimgrundstücke sind vollständig an das öffentliche Trinkwassernetz angeschlossen. Die Kleingärtner und Wochenendhausbesitzer wurden bereits direkt nach bekannt werden der Belastungssituation im Juni 2005 auf die Grundwasserbelastungen hingewiesen. Die Anwohner im Gebiet Am Heidekrug / Plauer Landstraße / Falkenbergswerder sind über ein Informationsblatt des Gesundheitsamtes und des Amtes für Umwelt- und Naturschutz über die aktuell bekannte Grundwassersituation informiert worden.


Ansprechpartner für Nachfragen

 

Bürgerinnen und Bürger, die aus umweltrechtlicher Sicht konkrete Fragen haben, können sich direkt an das Amt für Umwelt- und Naturschutz in der Potsdamer Straße 18 wenden (Uta Wernitz, Telefon: (03381) 58 31 08 oder Sekretariat, Telefon: 58 31 00).

 

Bei Fragen zu gesundheitlichen Aspekten kann man sich an das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in der Neuendorfer Straße 89 kontaktieren (Tatjana Wegert, Telefon: (03381) 58 53 17 oder Sekretariat, Telefon: 58 53 01).

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