„20 Jahre Betreuungsrecht - Ein Grund zum Feiern?“

Pressearchiv - Meldung vom 25.04.2012

Pressemitteilung vom 25.04.2012

Ein mit viel Lob bedachtes und nach wie vor als fortschrittlich geltendes Betreuungsgesetz kommt in die (Erwachsenen) Jahre.
Rückblickend auf 20 Jahre erlebtes und mit Leben gestaltetes Betreuungswesen ist durch die örtliche Betreuungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel festzustellen, dass es dem am 01.01.1992 in Kraft getretenen Betreuungsrecht gelungen ist, die Rechte psychisch kranker und geistig bzw. seelisch behinderter Menschen zu stärken. Die Hilfe zur Selbstbestimmung eines Menschen ist wieder ein Stück weiter in den Fokus gerückt worden. Anstelle der Bevormundung hilfebedürftiger Erwachsener werden diese in ihrer vorhandenen Selbstständigkeit durch vom Betreuungsgericht bestellte Betreuer rechtlich unterstützt, statt sie einzuschränken und einzuzwängen.

Liegt eine umfassende Vorsorgevollmacht vor, ist eine rechtliche Betreuung oft nicht notwendig. Vor einer Betreuerbestellung ist deshalb von den zuständigen Behörden stets zu prüfen, inwieweit rechtliche Betreuung wirklich erforderlich ist und ob nicht andere soziale Hilfen und/oder Vollmachtgebung sie vermeiden kann. Eine Reihe von Regelungen innerhalb des Betreuungsgesetzes zielen darauf ab, die Wirksamkeit und damit zugleich die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten im Rechtsverkehr zu erhöhen. Die Betreuungsvermeidung und der Erhalt der Selbstbestimmung eines Menschen stehen im Vordergrund des Betreuungsrechtes. Hier gilt es in den kommenden Jahren noch verstärkter für eine gut funktionierende soziale Betreuungs-Landschaft in unserer Stadt zu werben.

In der Stadt Brandenburg an der Havel erfahren ca. 1000 erwachsene Bürger rechtliche Unterstützung durch ehrenamtliche-, Berufs- oder Vereinsbetreuer. Diese sind ihren Betreuten u.a. in gesundheitlichen, in finanziellen und in behördlichen Angelegenheiten rechtlich behilflich. Mit tatkräftiger Unterstützung aller am „Betreuungsleben“ unserer Stadt Beteiligten konnte in den vergangenen Jahren ein gut funktionierendes „Betreuungsnetzwerk“ erschaffen werden. In diesem Netzwerk sind das zuständige Betreuungsgericht, die zuständige Betreuungsbehörde, die Betreuungsvereine der Stadt, Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer sowie soziale Einrichtungen und Organisationen vertreten. Es wurden ehrenamtliche Betreuer gewonnen und weitergebildet. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit konnten Bürger über die Möglichkeit einer Vorsorgevollmacht informiert werden.

Mit dazu beitragen soll eine Veranstaltungsreihe in diesem Jahr rund um das Thema „20 Jahre Betreuungsrecht“. Sie wird organisiert von den Betreuungsvereinen mit Hilfe vieler ehrenamtlicher Betreuer, der Behindertenbeauftragten, dem Betreuungsgericht und der örtlichen Betreuungsbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel.

Der Auftakt unserer Veranstaltungsreihe „20 Jahre Betreuungsrecht“ wird zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen am 4. Mai 2012 vollzogen. Am Neustädtischen Markt organisieren sich Betroffene, soziale Institutionen und Behörden und bitten um Aufmerksamkeit.

Am 8. Juni 2012 findet eine interessante Lesung statt. Eine Berufsbetreuerin gibt eindrucksvolle Einblicke in ihre Betreuungstätigkeit, verarbeitet in einem Buch mit dem schönen Titel: „Herz IV“.

Ein weiterer Höhepunkt wird der Workshop für langjährige am Betreuungsgeschehen unserer Stadt Beteiligter am 26. September 2012 sein. Mit freundlicher Unterstützung des Freiwilligenzentrums Brandenburg an der Havel wird es eine interessante Talkrunde mit geladenen Gästen geben, die auf 20 Jahre gelebtes Betreuungsrecht zurückblicken.

„Was macht eigentlich ein Betreuungsverein?“, diese Frage wird u.a. am 10. Oktober 2012 in der neuen Geschäftsstelle des Betreuungsvereines der Lebenshilfe e.V. erörtert. Beide Betreuungsvereine stellen ihre Arbeit rund um die rechtliche Betreuung am Menschen vor.

„Was passiert denn eigentlich so im Betreuungsgericht?“, diese und weitere Fragen zum Organisations- und Entscheidungsablauf beantworten die zuständigen Betreuungsrichter(innen) und Rechtspfleger(innen) am „Tag der offenen Tür“ im Betreuungsgericht am 24. Oktober 2012.

Eine Dankeschön-Veranstaltung für unsere ehrenamtlichen Betreuer für 20 Jahre Arbeit mit rechtlich betreuten Personen soll die Abschlussveranstaltung unserer Jubiläumsreihe am 3. Dezember 2012 im Cultur-Congress-Centrum unserer Stadt werden. Am Weltbehindertentag, dem „Tag des Ehrenamtes“ werden ehrenamtliche Betreuer für ihr Engagement ausgezeichnet.

Interessantes