Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953

Pressemitteilung vom 17.06.2020

Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953
Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953
Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953

Oberbürgermeister und SVV-Vorsitz erinnern an Mut der Brandenburger

Am heutigen 17. Juni 2020 ist es 67 Jahre her, dass überall im Osten Deutschlands Menschen auf die Straße gingen, um nicht nur gegen die schlechte Versorgungslage und drastische Normerhöhungen zu protestieren, sondern auch für freie Wahlen, Meinungsfreiheit und die Einheit des deutschen Volkes einzutreten. In unserer Stadt Brandenburg an der Havel versammelten sich damals ca. 15.000 Menschen vor dem Amtsgericht in der Steinstraße, um ihren Unmut gegen die Politik des SED-Regimes zu bekunden und Reformen zu fordern.

Seit vielen Jahren laden die Stadt Brandenburg an der Havel und die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg am Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 gemeinsam zu einer Kranzniederlegung an der Gedenkstätte auf dem Hof des Dienstgebäudes der Generalstaatsanwaltschaft ein. Aufgrund der anhaltenden Pandemiesituation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und der damit einhergehenden erheblichen Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen, verbunden mit der zwingenden Einhaltung von Hygienevorschriften, konnte unsere traditionelle Gedenkveranstaltung in diesem Jahr leider nicht in der üblichen Art und Weise stattfinden.

Mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt Eugen Larres wurde folgende Form des Gedenkens vereinbart: Vertreter der Stadt und der Parteien sowie Opferverbände und andere Interessierte konnten und können ihre Kränze und Blumengebinde am 17. Juni 2020 von 08:00 bis 15:00 Uhr bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in der Steinstraße 61 abgeben. Diese werden dann an der Gedenkstätte abgelegt. Für die Dauer von ca. fünf Tagen bleibt das Eingangstor des Dienstgebäudes in der Zeit von 07:00 bis 19:00 Uhr geöffnet, um den Brandenburgerinnen und Brandenburgern sowie Gästen unserer Stadt einen Blick auf die Gedenkstätte zu ermöglichen.

„Zusammen mit der Leitung der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg versichere ich, dass die gute Tradition der gemeinsamen Veranstaltung zum Gedenken an die Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 fortgesetzt wird und wir uns darauf freuen, diese im nächsten Jahr hoffentlich wieder in gewohnter Form organisieren und unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit durchführen zu können“, sagt Oberbürgermeister Steffen Scheller. 

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