Änderungen in der Straßenreinigungssatzung tritt in Kraft

Pressearchiv - Meldung vom 23.09.2004

Pressemitteilung vom 23.09.2004

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.08.2004 die Zweite Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung beschlossen. Diese tritt am 01.10.2004 in Kraft. In diesem Zusammenhang gibt der Baubetriebshof nachfolgende Hinweise zu wichtigen Änderungen:

Die Kehrmaschinen werden ab Oktober in der Einsteinstraße auch den Bereich ab Kreuzung Friedich-Engels-Straße bis zum Ende der Bebauung und in der Mötzower Landstraße den Teil zwischen Krakauer Landstraße und Abwasserpumpstation fegen.

In Plaue müssen die Anlieger der Kirchstraße ab Oktober selbst die Straße fegen und im Winter streuen bzw. räumen. Auch die Parkstraße wird nicht mehr von der Stadt gereinigt.

In Kirchmöser werden die Einbahnstraßenabschnitte der Schulstraße und der Wusterwitzer Straße künftig nicht mehr wöchentlich sondern 14-tägig gekehrt.

Weiterhin wurden die Straßen der Ortsteile Wust und Gollwitz in das Straßenreinigungsverzeichnis aufgenommen und für einige Straßen die Dringlichkeitsstufen des Winterdienstes den aktuellen Erfordernissen angepasst.

Die Reinigung vorhandener Randstreifen zwischen Straße und Anliegergrundstücken wurde auf die Anlieger übertragen.

Die Änderungen wurden im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 13 vom 03.September 2004 öffentlich bekannt gemacht. Das Amtsblatt kann in der Stadtverwaltung in der Neuendorfer Straße 90, in der Tourist-Information, Steinstraße 66/67, sowie in den Ortsteilverwaltungen Kirchmöser und Plaue erworben werden. Auch über das Internet kann man unter www.stadt-brandenburg.de dieses Amtsblatt oder die Straßenreinigungssatzung aufrufen.

Wer Fragen zur Straßenreinigung oder zum Winterdienst hat, kann sich an den Baubetriebshof wenden (Telefon (03381) 32 26 17 und 32 26 18).

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