Allgemeinverfügungen zum Unterrichtsverbot für Schulen und Betriebsverbot von Kindertagesstätten erlassen

Pressemitteilung vom 16.03.2020

Allgemeinverfügungen zum Unterrichtsverbot für Schulen und Betriebsverbot von Kindertagesstätten erlassen
Thema:
Corona

Entsprechend der Weisungen des Landes Brandenburg hat die Stadt Brandenburg an der Havel im heutigen Amtsblatt Nummer 07/2020 die folgenden Allgemeinverfügungen erlassen:

  • Allgemeinverfügung über das Verbot des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und nicht erlaubnispflichtigen Einrichtungen zur Beherbergung von Kindern und Jugendlichen und Volkshochschulen
  • Allgemeinverfügung über das Verbot der Unterrichtserteilung in Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft, mit Ausnahme der Havelschule

Die Maßnahmen dienen der Reduzierung von Ansteckungsrisiken mit dem Coronavirus. Sie werden ab Mittwoch, dem 18. März 2020, umgesetzt und sind vorerst bis zum 19. April 2020 befristet.

Eine Notbetreuung von Kindern bis 12 Jahren wird in Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt. Die Voraussetzungen und Verfahren hierfür sind in der Pressemitteilung vom 16.03.2020 nachzulesen.

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