Ankündigung einer neuen Landesbaumschutzverordnung

Pressearchiv - Meldung vom 15.07.2004

Pressemitteilung vom 15.07.2004

Aufgrund von Presseveröffentlichungen und zahlreichen Anrufen von Bürgern teilt das Amt für Umwelt- und Naturschutz mit, dass in der Zeit vom 15.03.-15.09.2004 ein gesetzlicher Gehölzschutz gilt, der neben Hecken, Gebüschen und Feldgehölzen auch alle Bäume in Hausgärten betrifft.

Diese gesetzliche Regelung zielt auf den Schutz von Nist- und Brutstätten ab. Damit soll verhindert werden, dass zum Beispiel Bäume mitsamt den darin brütenden Vögeln gefällt werden.

Trotz anders lautender Darstellungen in den Medien gilt nach wie vor der landesweite Baumschutz zur Zeit auch in Hausgärten weiter fort. Das Amt für Umwelt- und Naturschutz wird über die Änderungen der Landesverordnung zum Baumschutz rechtzeitig informieren.

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