Anzahl von „Fehlwürfen“ hat zugenommen

Pressearchiv - Meldung vom 11.08.2006

Pressemitteilung vom 11.08.2006

Informationen zur Entsorgung von Verpackungen mit dem Grünen Punkt / Duales System Deutschland - DSD

Für Verkaufsverpackungen mit dem Grünen Punkt hat sich seit Anfang der 1990-er Jahre die Entsorgung über den gelben Sack, die gelbe Tonne oder aufgestellte zentrale Depotcontainer des DSD etabliert. Das System wurde durch die Bürgerinnen und Bürger prinzipiell gut angenommen.

Leider nimmt die Anzahl der sogenannten „Fehlwürfe“ in den genannten Tonnen immer mehr zu. „Fehlwürfe“ oder Fremdanteile in Höhe von 50 % , die beim Sortiervorgang festgestellt werden, sind keine Seltenheit. Dabei handelt es sich unter anderem um Teile aus Kunststoff, die keinen grünen Punkt enthalten, wie z. B.: Puppen und anderes Plastespielzeug, Gartenartikel, Plastikblumentöpfe usw., die in die Restmülltonne gehören.

Abfälle aus den gelben Tonnen/Säcken, die keine Verpackungen oder verunreinigt sind, erschweren den Vorgang der Sortierung, führen zu höheren Entsorgungskosten und beeinträchtigen die Qualität der verwertbaren Stoffe. Deshalb erinnern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Umwelt- und Naturschutz bitte daran: In die gelben Säcke bzw. die gelben Tonnen gehören nur entleerte Verpackungen aus Metallen, Kunst- und Verbundstoffen mit dem Grünen Punkt.

Einige Beispiele für Verpackungen, die in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack gehören:

Kunststoffe, zum Beispiel:
- Joghurt-, Margarine- und Quarkbecher
- leere Spül-, Wasch- und Reinigungsmittelflaschen
- Plastikfolien
- Styropor als Verpackung nicht verunreinigt
- Plastiktuben

Metalle, zum Beispiel:
- Getränkedosen (pfandfrei)
- Konservendosen
- Metallverschlüsse
- Alufolien, -deckel und -schalen
- Metalltuben

Verbundstoffe, zum Beispiel:
- Getränkekartons (z.B. für Milch und Saft)
- Vakuumverpackungen (z.B. für Kaffee)
- verschweißte Folien (z.B. für Wurst)

Sollten bei der Abholung durch den Entsorger bereits vor Ort Fremdanteile in gelben Säcken/Tonnen offensichtlich sein, so können diese von der Entsorgung ausgeschlossen werden und müssen durch den Bürger im Nachhinein sortiert werden.

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