Auf Winterdienstpflichten wird hingewiesen

Pressearchiv - Meldung vom 27.01.2006

Pressemitteilung vom 27.01.2006

Die langanhaltenden tiefen Temperaturen haben Straßen und Wege, auf denen keiner geräumt und gestreut hat zu Schlitterbahnen werden lassen.
Der Baubetriebshof und das Ordnungsamt weisen daher auf folgende Winterdienstpflichten lt. Straßenreinigungssatzung hin:

Welche Pflichten haben die Anlieger und Hinterlieger ?

Die Winterwartung umfasst das Schneeräumen und Streuen auf den Gehwegen und in anliegerpflichtigen Straßen auch auf den Fahrbahnen. Zur Sicherung des Fußgängerverkehrs muss ein Weg geräumt und gestreut werden, der es ermöglicht, dass zwei Fußgänger vorsichtig aneinander vorbeigehen können. Ein 1,50 m breiter Streifen reicht dafür aus.

Als Streugut kommen Granulat, Sand oder Feinsplitt in Betracht. Mit Salz darf auf Gehwegen nur in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel Eisregen oder Blitzeis gestreut werden. Das Streugut muss sich der Winterdienstpflichtige selbst beschaffen.

Die Winterwartung hat unverzüglich nach Ende des Schneefalls oder nach entstandener Glättebildung zu erfolgen. Dauert der Schneefall über 20:00 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so sind der Schnee bzw. die Glätte bis 07:00 Uhr des folgenden Tages, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen bis 09:00 Uhr zu beseitigen. Eine nächtliche Räum- und Streupflicht besteht nicht.

Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder am Fahrbahnrand so zu lagern, dass Fußgänger und der Fahrverkehr nicht gefährdet oder behindert werden. Regeneinläufe und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

Weitere Einzelheiten sowie die Zuordnung der Straßen in die Kategorien kommunaler Winterdienst und Anliegerpflicht können der Straßenreinigungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 20.12.2001 (veröffentlicht im Amtsblatt Nummer 20/21 vom 27.12.2001), geändert durch Satzung vom 06.12.2002 (Amtsblatt Nummer 23 vom 10.12.2002)durch Satzung vom 02.09.2004 (Amtsblatt Nummer 13 vom 03.09.2004) und durch Satzung vom 07.12.2005 (Amtsblatt Nummer 16 vom 13.12.2005) entnommen werden.

Die Amtsblätter können im Haupt-/Personal- und Bürgeramt, Neuendorfer Straße 90, Haus 1, Zimmer 18 käuflich erworben werden. Auch im Internet unter www.stadt-brandenburg.de kann man sich über den Inhalt der Satzungen informieren.

Um Schadenfälle und Haftungsansprüche zu vermeiden, sollte jeder rechtzeitig seiner Winterdienstpflicht nachkommen.

Fragen oder Hinweise können an das Ordnungsamt, Bürgertelefon-Nr.: (03381) 583258 oder den Baubetriebshof, Telefon-Nr.: (03381) 322618 gerichtet werden.

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