Ausbau des Autobahnanschlusses B102

Pressearchiv - Meldung vom 27.07.2016

Pressemitteilung vom 27.07.2016

Kartenausschnitt des Brandenburger Ortsteils Schmerzke und Paterdamm
Kartenausschnitt des Brandenburger Ortsteils Schmerzke und Paterdamm

Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann: „Der Ausbau des Autobahnanschlusses B102 sowie die Ortsumfahrung Paterdamm stärken den Wirtschaftsstandort Brandenburg an der Havel und verringern die Verkehrsbelastung im Ortszentrum Paterdamm. Land muss für Schmerzke noch liefern.“

Zu der bevorstehenden Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses des Landesamtes für Bauen und Verkehr erklärt Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann:

„Der Ausbau der B 102 ist für den Wirtschaftsstandort der Stadt Brandenburg an der Havel sehr wichtig. Die Erreichbarkeit der Stadt wird wesentlich erleichtert und verbessert. Zugleich werden der Ausbau und die Ortsumfahrung Paterdamm einen hohen Beitrag für die Erhöhung der Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufes auf der B 102 leisten und die Verkehrsbelastung aus dem Ortszentrum herausgenommen.

Für die immer noch offene Ortsumfahrung Schmerzke fordern wir vom Land eine schnelle Erarbeitung und Bestätigung der Planfeststellungsunterlagen und einen zügigen Beginn des Auslegungsverfahrens. Bereits im April 2014 gab es dazu eine Abstimmung mit den Schmerzker Bürgern, das Land muss hier endlich liefern.“


Hintergrund:
Die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses des Landesamtes für Bauen und Verkehr wird im Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel am 28.07.2016 bekannt gegeben (siehe Anlage). Die Auslegung selbst wird vom 09.08.-22.08.2016 in der Klosterstraße 14, Zimmer C 101 erfolgen. Mit der Veröffentlichung und der folgenden Auslegung leistet die Stadt ihren Beitrag zur Einhaltung des geplanten Baubeginns (Frühjahr 2017).
Für weitere Details des Vorhabens verweisen wir auf die anliegende Bekanntmachung.

Für die noch offene Ortsumfahrung Schmerzke, zu der seitens des Landesbauamtes im April 2014 eine Bürgerversammlung vor Ort stattgefunden hat, liegen die Planfeststellungsunterlagen noch nicht so weit vor, dass die öffentliche Auslegung durchgeführt werden kann.

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