Ausländerbehörde führte zwei ausländerrechtliche Maßnahmen durch

Pressearchiv - Meldung vom 29.10.2018

Pressemitteilung vom 29.10.2018

Die Ausländerbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel führte am Freitag, den 26.10.2018 zwei ausländerrechtliche Maßnahmen durch.

In einem Fall war die Maßnahme erfolglos, da der Betroffene nicht angetroffen wurde.

In einem weiteren Fall sollte im Rahmen einer Chartermaßnahme mehrerer Bundesländer eine Familie mit 2 Kindern aus Brandenburg an der Havel in die Russische Föderation zurückgeführt werden. Die Asylanträge sind abgelehnt worden. Auch das gerichtliche Verfahren ist abgeschlossen. Die Ausreisepflicht besteht seit mehr als 2 Jahren. Im Verlauf der Maßnahme wurde Vollzugshilfe durch die Polizei notwendig. Noch vor Ort wurde durch den hinzugezogenen Notarzt, der die Maßnahme begleitete, die Flugfähigkeit bestätigt. Die Maßnahme wurde daraufhin fortgesetzt.

Nachdem die Familie durch die Polizei in Begleitung der Mitarbeiter der Ausländerbehörde nach Leipzig zum Flughafen gebracht worden sind, stellten sich bei der Frau medizinische Probleme ein. Der am Flughafen Leipzig befindliche Arzt stellte dann eine Flugunfähigkeit fest.
Gemäß dem Rückführungserlass des Landes Brandenburg wurde entschieden, den Ehemann allein zurückzuführen. Die Trennung eines Elternteils vom Rest der Familie ist grundsätzlich möglich, sofern nicht die Gefahr einer dauerhaften Trennung besteht. Die Ausreisepflicht der Frau und der Kinder besteht weiter fort. Eine dauerhafte Trennung ist insofern nicht zu erwarten. Die Ausländerbehörde unterstützt jetzt eine zügige Rückreise, möglichst im Rahmen einer freiwilligen Ausreise.

Der zuständige Beigeordnete für Ordnung und Sicherheit Michael Brandt erklärte im Zusammenhang mit den beiden Maßnahmen: „Die Voraussetzungen für Rückführungen sind derart hoch und komplex, dass in den langwierigen Verfahren eher von einem Scheitern als von dem Vollzug ausgegangen werden muss. Von den 51 Abschiebungsversuchen in der Stadt Brandenburg an der Havel im Jahr 2018 sind 49 gescheitert. Meist wurden Betroffene nicht angetroffen. Dies ist auch deshalb bedenklich, weil Abschiebemaßnahmen für alle Beteiligten extrem belastend und mit großem Aufwand verbunden sind. Setzt man Aufwand und Ergebnis ins Verhältnis, ist das derzeit praktizierte System ineffektiv und ungeeignet.“

Die Stadt Brandenburg an der Havel wird das Thema am 06.11.2018 gegenüber dem Land Brandenburg im Rahmen der gemeinsamen Sitzung „Kabinett vor Ort“ in Brandenburg an der Havel ansprechen.

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