Befreiung von der Biotonne

Pressearchiv - Meldung vom 19.03.2015

Pressemitteilung vom 19.03.2015

Jeder Eigentümer, der auf dem eigenen Grundstück kompostiert und keine Biotonne möchte, kann dies der Stadt Brandenburg an der Havel anzeigen.

Seit 01.01.2015 ist der Anschluss an die Biotonne einheitlich für alle 650 Straßen der Stadt Brandenburg an der Havel geregelt worden. Früher waren rund 250 Straßen per Satzung vom Anschluss an die Biotonne ausgeschlossen, da davon ausgegangen wurde, dass in allen diesen Straßen alle Grundstückseigentümer ihre Bioabfälle immer kompostieren. Dies stellte jedoch keine Gleichbehandlung dar.

In den nächsten Wochen werden daher die entsprechenden Grundstückseigentümer der ca. 250 Straßen mit einer Postwurfsendung angeschrieben. Darin befinden sich ein Anschreiben der Verwaltung und ein Antragsformular, für den Fall, dass der Grundstückseigentümer kompostiert und sich von der Biotonne befreien lassen möchte.

Jeder Eigentümer, der auf dem eigenen Grundstück kompostiert und keine Biotonne möchte, kann dies der Stadt Brandenburg an der Havel anzeigen. Eine Befreiung von der Biotonne wird erteilt, wenn auf dem Grundstück ein Komposthaufen und eine mindestens 30 m² große Ausbringungsfläche vorhanden sind. Auch eine Nachbarschaftskompostierung ist möglich.

Es sind zwischenzeitlich bereits eine Reihe von Befreiungsanträgen bei der Stadt eingegangen und bearbeitet worden bzw. werden geprüft.

Grundstückseigentümer, die bereits einen Antrag gestellt haben, müssen keinen weiteren Antrag auf Befreiung von der Biotonne stellen, auch wenn Sie jetzt noch einmal ein leeres Antragsformular als Postwurfsendung erhalten.

Das Formular soll spätestens bis zum 30.06.2015 zurück an die Fachgruppe Umwelt und Naturschutz geschickt werden. Damit wird allen betroffenen Grundstückseigentümern ausreichend Gelegenheit gegeben, die entsprechenden Befreiungsanträge von der Biotonne zu stellen oder die Voraussetzungen für die Eigenkompostierung zu schaffen oder aber eine Biotonne anzumelden.

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