Beschädigung einer Biberburg, ein „Dummer-Jungen-Streich“?

Pressearchiv - Meldung vom 24.01.2006

Pressemitteilung vom 24.01.2006

Eigentlich müsste jedem bekannt sein, dass Lagerfeuer und das verlassen der Wege in Naturschutzgebieten aus gutem Grund nicht erlaubt sind. Jedoch gibt es offensichtlich Menschen, die sich dafür nicht interessieren und sogar Biberburgen ernsthaft beschädigen. Seit Jahren schon gibt es Biber im Gränert, sie bewohnten dort eine deutlich sichtbare Burg. Die hohe Kuppel dieser Burg gibt es nicht mehr, weil Frevler dort Feuer machten und die Astauflage verbrannten. Offensichtlich waren diese Mitbürger von Hunger geplagt, denn es fand sich eine Würstchenverpackung. Durch diese Aktion wurde der Biber möglicherweise aus einem der wertvollsten Naturschutzgebiete der Stadt vertrieben. Schon die Beschädigung der Wohn- oder Zufluchtstätte einer vom Aussterben bedrohten Tierart kann eine mit Freiheitsstrafe bewehrte Straftat sein, daher ermittelt jetzt die Kriminalpolizei gegen Unbekannt.

In der Naturschutzarbeit stößt man immer wieder auf Unkenntnis. Solche Unwissenheit wie hier erlebt man glücklicherweise selten, denn die Auswirkungen sind fatal. Um den Biber nicht noch weiter zu beunruhigen, bittet die Naturschutzbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel alle Erholungssuchenden, die in den Naturschutzgebieten bestehenden Verbote auch im Gränert zu respektieren, insbesondere auf den Wegen zu bleiben.

Noch ein Hinweis sei gestattet, nicht jeder „Reisighaufen“ ist bloß eine Ansammlung von Brennholz, häufig nutzen Tiere, wie Igel oder in diesem Fall sogar der Biber solche Quartiere als Zufluchtstätten.

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