Bioabfall nur in Zeitungspapier oder Papiertüten wickeln – Plastiktüten sind tabu

Pressearchiv - Meldung vom 22.01.2018

Pressemitteilung vom 22.01.2018

Die Bioabfälle aus der Biotonne werden auf der Kompostieranlage Fohrde einer offenen Mietenkompostierung zu geführt. Das heißt, aus den Abfällen entsteht wertvoller Kompost, der als Dünger in heimischen Gärten oder der Landwirtschaft dient.
Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Bioabfälle sortenrein in die Biotonne gegeben werden.
Wickeln Sie die Bioabfälle ausschließlich in Zeitungspapier oder geben Sie diese in Papiertüten in die Biotonne. Eine Verwendung sogenannter „kompostierbarer Biotüten aus Maisstärke oder auch kompostierbarem Plastik“, die im Handel erhältlich sind, ist in Brandenburg an der Havel nach geltender Abfallsatzung unzulässig.
Grund dafür ist die Art der Kompostierung der Bioabfälle. In der Verweilzeit in der Mietenkompostierung können diese sogenannten kompostierbaren Plastiktüten nicht zersetzt werden. Zudem kann das Personal den Unterschied zu herkömmlichen Plastiktüten nach Zerkleinerung und Siebung nicht mehr erkennen und diese Tüten gelangen in den Störstoffanteil.
Sollten Sie dennoch den Bioabfall in Plastiktüten in der Küche oder Abstellraum sammeln, so schütten Sie den Bioabfall aus der Plastiktüte unbedingt in die Biotonne aus und geben die verschmutzte Plastiktüte in den Restmüll.
Gerade im Winter ist es sehr wichtig, dass die Bioabfälle möglichst trocken in die Tonne gelangen, damit ein Festfrieren verhindert wird. Durch die Verwendung von Zeitungspapier am Boden oder als Zwischenlage kann dazu ein wichtiger Beitrag geleistet werden.

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