Bitte keine Elektrogeräte an illegale Sammler abgeben!

Pressearchiv - Meldung vom 19.03.2015

Pressemitteilung vom 19.03.2015

Die Fachgruppe Umwelt und Naturschutz der Stadt Brandenburg an der Havel informiert:

In den Briefkästen der Einwohner der Stadt Brandenburg an der Havel befinden sich in letzter Zeit immer häufiger Zettel mit der Überschrift „Althaushaltsgerätesammlung“ oder „Schrottsammlung“ auf denen dazu aufgefordert wird, an vorgegebenen Tagen die ausgedienten oder defekten Elektrogeräte wie z. B. Fernsehapparate, Videogeräte, Sportgeräte, Kühlschränke, Herde, Rasenmäher sowie Elektrokleingeräte wie Bügeleisen, Föne, Bohrmaschinen usw. zur Entsorgung vor die Haustür zu stellen.

Auf diesen Zetteln sind keine Angaben über den Entsorger oder Sammler vorhanden. Diese Sammlungen erfolgen illegal und entgegen den gesetzlichen Vorschriften. Es wird dringend davon abgeraten, diesen Aufforderungen Folge zu leisten.

Für die Erfassung von Elektroaltgeräten sind ausschließlich per Gesetz (ElektroG) die Kommunen bzw. deren beauftragter Entsorger zuständig. Dies ist notwendig, um eine ordnungsgemäße Erfassung und anschließende umweltgerechte Entsorgung zu garantieren.

In der Stadt Brandenburg an der Havel wurde ein bürgerfreundliches hausnahes Sammelsystem für Elektroaltgeräte eingerichtet. Die Elektroaltgeräte werden vor der Haustür abgeholt, wenn sie zuvor zur Abholung angemeldet wurden (Holsystem). Das erfolgt entweder bei dem beauftragten Entsorgungsunternehmen ARGE Entsorgung Stadt Brandenburg an der Havel: Telefonhotline: (03381) 323737 oder über ein online Anmeldeformular unter www.stadt-brandenburg.de/leben/umwelt/abfallentsorgung/abfallformulare.

Zudem können Elektroaltgeräte aus Haushalten der Stadt an der kommunalen Sammelstelle auf dem Wertstoffhof in der August-Sonntag-Straße 3, 14770 Brandenburg an der Havel, kostenlos abgegeben werden (Bringsystem).

In den meisten Fällen werden von den illegalen Sammlern nur die verwertbaren Teile herausgesucht. Das wiederum führt zu tagelangen Lagerungen der restlichen Abfälle auf den Gehwegen und stellt eine Verletzungsgefahr für Passanten und Anwohner dar. Häufig werden ausgeschlachtete Reste illegal in Wäldern abgelagert, die dann durch die Stadt kostenintensiv entsorgt werden müssen, sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann. Dies geht letztendlich zu Lasten jedes Abfallgebührenzahlers der Stadt.

Rückfragen können gern an die FG Umwelt- und Naturschutz unter der Rufnummer (03381) 583123 gerichtet werden.

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