Breitbandausbau im Rahmen eines neuen Bundesprogramms

Pressearchiv - Meldung vom 09.02.2016

Pressemitteilung vom 09.02.2016

Bundesrichtlinie der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ - Umsetzung in der Stadt Brandenburg an der Havel

 

Durch die Landesregierung wurden mit dem Programm „Brandenburg Glasfaser 2020“ erhebliche Mittel in die Verbesserung der Breitbandinterneterschließung investiert. Davon profitierten insbesondere bisher weit unterversorgte Regionen im gesamten Land Brandenburg. Auch in Randbereichen der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel, die bisher nicht oder nur mit sehr geringer Leistung versorgt waren, verbesserte sich die Situation erheblich. So wurden die Ortsteile Gollwitz, Wust, Schmerzke, Teile von Plaue und Kirchmöser mit Breitbandinternet mit einer Leistung von bis zu 100 Mbit erschlossen. Damit hat sich die Breitbandversorgung innerhalb der Stadtgrenze deutlich verbessert, weist aber immer noch Lücken auf, die geschlossen werden sollen.

Die Bundesregierung hat im Oktober 2015 die Richtlinie der „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet.

Dieses Förderprogramm dient dem Ziel, eine flächendeckende Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 für alle Bürger und Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland zu sichern. Deutschlandweit wird der Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen gefördert, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.
Die weitere Komplettierung der Breitbandinternet-Infrastruktur in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel ist eine notwendige Voraussetzung zur Sicherung und Entwicklung des Wohn- und Wirtschaftsstandortes.

Die Bundesregierung fördert mit finanziellen Mitteln lokale Projekte zum Aufbau einer zukunftsträchtigen Netzstruktur. Die Landkreise und kreisfreien Städte koordinieren den Ausbau für ihre Region eigenständig.

Durch die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel wurde entsprechend der Förderrichtlinie Anfang Februar ein Fördermittelantrag für Planungs- und Beraterleitungen gestellt. Mit diesen Leistungen soll eine Markterkundung/Bestandsaufnahme über die nicht- bzw. unterversorgten Bereiche innerhalb der Stadtgrenze erfolgen.

Förderfähig sind dabei nur jene Gebiete, die aktuell über eine unzureichende Breitbandversorgung verfügen und auch innerhalb der nächsten drei Jahre nicht durch den Markt mit entsprechend leistungsfähigen NGA-Anschlüssen (Next Generation Access - NGA) versorgt werden. Als unterversorgt im Sinne einer NGA-Versorgung gelten Gebiete mit einer Anschlussgeschwindigkeit von unter 30 Mbit/s im Download und unter 2 Mbit/s im Upload. Bei der Förderung müssen grundsätzlich die europäischen Beihilfebestimmungen beachtet werden.

Nach einer daraus resultierender Erfassung und Kostenermittlung im Rahmen der Planungs- und Beraterleistungen soll sich dann ein entsprechender Fördermittelantag für die Erschließung der Versorgungslücken und unterversorgten Bereiche anschließen.

Im Rahmen der endgültigen Umsetzungsbeauftragung werden die Stadtverordneten mit einer Beschlussvorlage beteiligt.

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