Breitbandausbau in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel

Pressearchiv - Meldung vom 14.07.2016

Pressemitteilung vom 14.07.2016

Dorothee Bär übergibt der Stadt Brandenburg, vertreten durch Reiner Heublein, den Fördermittelbescheid
Dorothee Bär übergibt der Stadt Brandenburg, vertreten durch Reiner Heublein, den Fördermittelbescheid

Die digitale Welt bestimmt unseren Alltag. Grundlage einer digitalen Gesellschaft sind leistungsfähige Breitbandnetze, die allen Bürgern und Unternehmen zur Verfügung stehen müssen. Um den Ausbau eben dieser Netze voranzutreiben, hat die Bundesregierung in der Digitalen Agenda für Deutschland das Ziel einer flächendeckenden Verfügbarkeit breitbandiger Netze mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s bis zum Jahr 2018 definiert und im Oktober 2015 die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet. Damit soll deutschlandweit der Ausbau leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen gefördert werden, in denen ein privatwirtschaftlich gestützter Ausbau bisher noch nicht gelungen ist.

Durch die kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel wurde in einem ersten Schritt entsprechend der Förderrichtlinie im Februar 2016 ein Fördermittelantrag für Planungs- und Beratungsleistungen gestellt. Mittels dieser Leistungen soll eine Markterkundung bzw. Bestandsaufnahme erfolgen, in deren Ergebnis nicht bzw. unterversorgte Bereiche innerhalb der Stadtgrenzen definiert sowie in einem zweiten Schritt ein Fördermittelantrag für die mögliche Erschließung dieser entsprechenden Stadtbereiche erarbeitet werden. Inwieweit deren geförderter Ausbau dann auch beihilferechtlich zulässig ist, wird seitens des Fördermittelgebers geprüft. Die Zuwendung soll eine etwaige Wirtschaftlichkeitslücke bei privatwirtschaftlichen Betreibern von Breitbandinfrastrukturen schließen.

Die Förderung der zuwendungsfähigen Kosten erfolgt zu 50 % durch den Bund und zu 40 % durch das Land Brandenburg. Ein 10%iger Eigenanteil verbleibt bei der Stadt. Da die Stadt unter Haushaltssicherung steht, kann möglicherweise der Eigenanteil auch vom Land Brandenburg übernommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung für Projekte im Rahmen des Breitbandausbaus besteht nicht, die Entscheidung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur als Bewilligungsbehörde.

Am 12.07.2016 hat die Stadt Brandenburg an der Havel aus den Händen der parlamentarischen Staatssekretärin des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, Frau Dorothee Bär, nunmehr den Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 € für die oben genannten Planungs- und Beratungsleistungen erhalten. Es handelt sich dabei um eine 100% Förderung. Gemäß der Vergaberichtlinie des Bundes sind diese Leistungen zunächst öffentlich auszuschreiben.

Bilder in Hochauflösung

Interessantes