Briefwahl zur Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters 2011 in Brandenburg an der Havel

Pressearchiv - Meldung vom 17.08.2011

Pressemitteilung vom 17.08.2011

Am 11. September 2011 findet in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters statt (ggf. Stichwahl am 25.09.2011).
Wer am Wahltag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann, hat die Möglichkeit einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Antragstellung ist auch auf elektronischem Weg per E-Mail an folgende Adresse möglich: wahlenstadt-brandenburg.de.

Bitte denken Sie beim Ausfüllen des Antrages auf der Wahlbenachrichtigungskarte daran, dass die Angaben vollständig ausgefüllt sind und die Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers sowie ihr/sein Geburtsdatum vorhanden ist (insbesondere beim Antrag per E-Mail). Des Weiteren ist es erforderlich auf den vorgesehenen Feldern zu kennzeichnen, für welche Wahl der Wahlscheinantrag gelten soll (Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters oder eventuell notwendige Stichwahl).
Die Rücksendung der ausgefüllten Wahlbenachrichtigung ist im freigemachten Briefumschlag an die Stadt Brandenburg an der Havel, Wahlbehörde, 14767 Stadt Brandenburg an der Havel, möglich. Die Wahlunterlagen können auch persönlich im 2. Obergeschoss des Verwaltungsgebäudes am Katharinenkirchplatz 5, in Brandenburg an der Havel abgegeben oder in den vorhandenen Briefkasten der Wahlbehörde vor dem Dienstgebäude eingeworfen werden.

Die Beantragung des Wahlscheins ist im Regelfall bis zum 9. September 2011, 18:00 Uhr möglich.
Die briefliche Stimmenabgabe ist nur gültig, wenn der Wahlbrief bis zum Wahltag, 18:00 Uhr, bei dem auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlleiter eingegangen ist (der Postlaufzeit sollte Beachtung geschenkt werden).

Bei Abholung von Wahlschein- und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.

Ab dem 22.08.2011 ist es unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses auch möglich, sein Wahlrecht per Briefwahl vor Ort in der Wahlbehörde, am Katharinenkirchplatz 5, auszuüben. Hierfür gelten die folgenden Öffnungszeiten:

Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:30 Uhr,
Di. 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr,
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 17:00 Uhr,
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr.

Der Wahlbrief wird als Standardbrief für den Wähler ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert.
Der Briefkasten der Stadtverwaltung am Verwaltungsstandort Katharinenkirchplatz 5 wird durch Mitarbeiter der Wahlbehörde letztmalig am Wahltag um 17:00 Uhr geleert.

Der Wahlbrief ist nicht im Wahllokal abzugeben, da er nicht bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter vorliegen würde. Die in diesem Brief abgegebene Stimme wäre damit ungültig.

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