Bürgerversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Gallberg“

Pressearchiv - Meldung vom 08.02.2016

Pressemitteilung vom 08.02.2016

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Gallberg“ am Dienstag, dem 23.02.2016 um 18:00 Uhr in der Gaststätte „Zum Elfmeter“, Sportgelände BSC Süd 05, Brielower Straße 7 in 14770 Brandenburg an der Havel

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat in ihrer Sitzung am 30.09.2015 für Flächen des ehemaligen Berufsschulgeländes im Stadtteil Nord die Aufstellung des Bebauungsplanes “Am Gallberg” beschlossen.

Die Bürgerinnen und Bürger erhalten vor Erarbeitung der Entwurfsfassung des Bebauungsplanes Gelegenheit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren sowie Anregungen vorzubringen. Hierzu findet am Dienstag, dem 23.02.2016 um 18:00 Uhr eine Bürgerversammlung in der Gaststätte „Zum Elfmeter“, Sportgelände BSC Süd 05, Brielower Straße 7, 14 770 Brandenburg an der Havel, statt.

Für die Nachnutzung des Geländes werden mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Ausweisung eines Mischgebietes gemäß § 6 Baunutzungsverordnung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohn- und Betreuungsstandortes für Senioren und Menschen mit Behinderungen geschaffen. Der Wohn- und Pflegekomplex soll durch Dienstleistungs-, Freizeit- und Therapieangebote ergänzt werden.

Ziel ist die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung einer innerstädtischen Brachfläche. Es besteht die Möglichkeit mit der Lagegunst zu den Wohngebieten Nord, Hohenstücken und Görden für die zukünftigen unmittelbaren Nutzer aber auch für die umliegende Bevölkerung ein komplexes und breites Angebot einerseits für unterschiedliche Wohnformen i.V. mit entsprechender Pflege und andererseits vielschichtige Betreuungs- und Therapiemöglichkeiten bereitzuhalten.

Die geplante Gebietsausweisung steht gegenwärtig nicht im Einklang mit dem wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Brandenburg an der Havel. Der als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesene Bereich wird mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes berichtigt und als Mischbaufläche ausgewiesen.

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