Corona-Regeln: Landesregierung verlängert Corona-Verordnung bis 12. September

Pressemitteilung vom 12.08.2022

Corona-Regeln: Landesregierung verlängert Corona-Verordnung bis 12. September
Thema:
Corona

Wie die Landesregierung in einer Pressemitteilung vom 11. August 2022 mitteilt, wird die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung um weitere vier Wochen bis zum 12. September 2022 verlängert. Neben dem Fortbestehen der aktuellen Regelungen wird zusätzlich eine „Schutzwoche in Schulen“ hinzugefügt. Dabei wird für die erste Woche nach den Sommerferien eine Testpflicht für nicht-geimpfte Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und Schulpersonal festgelegt.

Im Detail erläutert die Landesregierung:

In der ersten Schulwoche nach den Sommerferien müssen in allen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft alle nicht-immunisierten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte am 22., 24. und 26. August 2022 einen Corona-Selbsttest durchführen. Diese dreimalige Testpflicht gilt auch für das sonstige Schulpersonal, für das physische Kontakte zu Schülerinnen und Schülern oder zu Lehrkräften nicht ausgeschlossen werden können. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie in der Schule Tätige können sich freiwillig selbst testen. Die für die Schutzwoche erforderlichen Tests wurden bereits vor Beginn der Sommerferien ausgegeben.

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung ist am 3. April 2022 in Kraft getreten. Sie regelt auf Grundlage von § 28a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz Masken- und Testpflichten im Land Brandenburg. Unverändert gilt:

  • Corona-Testpflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: Alle Beschäftigten u.a. in Krankenhäusern, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten, ambulanten Pflegediensten sowie Maßregelvollzugseinrichtungen müssen sich an jedem Tag testen, an dem sie zum Dienst eingeteilt sind. Diese Testpflicht gilt nicht für vollständig geimpfte und nachweislich genesene Personen.
  • Maskenpflicht in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: In geschlossenen Räumen zum Beispiel von Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdiensten, voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, Obdachlosenunterkünften, Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylsuchenden und Geflüchteten müssen alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Beschäftigte müssen bei der Ausübung körpernaher Tätigkeiten eine FFP2-Maske tragen, ansonsten mindestens eine OP-Maske, soweit physische Kontakte zu anderen Personen nicht ausgeschlossen sind. Die in diesen Einrichtungen behandelten, betreuten, gepflegten oder untergebrachten Personen haben beim Empfang von körpernahen Dienstleistungen mindestens eine OP-Maske zu tragen, soweit die Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer Maske zulässt.
  • In Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs müssen alle Fahrgäste eine FFP2-Maske tragen (Ausnahmen u.a. für Kinder unter sechs Jahren sowie Gehörlose und schwerhörige Menschen). Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist eine OP-Maske ausreichend. Das Kontroll- und Servicepersonal muss mindestens eine OP-Maske tragen, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen.

Aktuelle Corona-Zahlen: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 344,6 (vor vier Wochen: 512,5). Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt aktuell 7,31 (Corona-Ampel: Rot / Wert vor vier Wochen: 5,22 / Gelb). Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-19-Patienten an der Zahl der aktuell tatsächlich betreibbaren Intensivbetten liegt landesweit aktuell bei 5,2 Prozent (Corona-Ampel: Grün / Wert vor vier Wochen: 4,3 Prozent / Grün). Aktuell werden 514 Personen mit einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 36 in intensivmedizinischer Behandlung (vor vier Wochen: 397 Personen stationär, davon 31 in intensivmedizinischer Behandlung).

Weitere Informationen sind auf dem Corona-Portal veröffentlicht: https://corona.brandenburg.de

Die Infektionszahlen in der Stadt Brandenburg an der Havel sowie weitere aktuelle Informationen zur Lage finden Sie unter www.stadt-brandenburg.de/coronavirus

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