Dietlind Tiemann: Schlecht vorbereitete Funktionalreform kann Einkreisung der Stadt Brandenburg an der Havel nicht rechtfertigen

Pressearchiv - Meldung vom 09.10.2017

Pressemitteilung vom 09.10.2017

Dietlind Tiemann: Schlecht vorbereitete Funktionalreform kann Einkreisung der Stadt Brandenburg an der Havel nicht rechtfertigen

Zur heutigen Anhörung des Innenausschusses zur Funktionalreform erklärt Oberbürgermeisterin Dietlind Tiemann:

„In einer politischen Debatte ist es wichtig zu wissen, wo man eigentlich gestartet ist und mit welchem Ziel: Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wird die Landesregierung den selbst angekündigten Zielen einer „umfassenden Funktionalreform“ nicht gerecht.
Das Leitbild war schon sehr dünn, aber selbst davon sollen nur noch 3 von 20 Vorschlägen an die Kommunen übertragen werden.
Diese Aufgaben können wir bereits heute mit erledigen, sie bedeuten einen Zuwachs von lediglich 0,97 % für die Stadt Brandenburg.
Eine Einkreisung ist damit nicht zu rechtfertigen.
Der Auftrag des Landtages nach einer „umfassenden Funktionalreform“ (LT-Drs. 6/247-B) und der Auftrag der Enquete-Kommission nach einem „Höchstmaß an Kommunalisierung“ (LT-Drs. 5/8000) wurden nicht umgesetzt.
Wenn die Landtagsabgeordneten ernst nehmen, was sie selbst beschlossen haben, dann muss das gesamte Vorhaben auf den Anfang zurückgesetzt werden.
Die schlecht vorbereitete Funktionalreform wird damit zum Genickbruch der Kreisreform.“

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