Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesucht

Pressemitteilung vom 09.12.2022

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesucht

Mit dem Ende der fünfjährigen Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Potsdam am 30. Juni 2023 und jener am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin am 18. August 2023 sind Neuwahlen durchzuführen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt tätig sein möchten und die persönlichen Voraussetzungen unter anderem nach §§ 20 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - insbesondere Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel, Deutsche(r), Vollendung des 25. Lebensjahres - erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 13. Januar 2023 an das Rechtsamt/Büro SVV der Stadt Brandenburg an der Havel, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel (Telefon: 58 30 01; E-Mail: RechtsamtStadt-Brandenburg.de).

Hierzu kann ein vorbereiteter Bewerbungsbogen verwendet werden. Des Weiteren wird der vom Verwaltungsgericht Potsdam zur Verfügung gestellte Fragebogen nebst Erklärung benötigt und der Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- sollte zur Kenntnis genommen werden.

Es besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig für beide Gerichte zu bewerben.

Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente als PDF-Download:

Bewerbungsbogen

Erklärung

Fragebogen

Auszug aus der Verwaltungsgerichtsordnung

Weiteres Verfahren

Aus diesen Bewerbungen werden Vorschlagslisten aufgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen. Die Vorschlagslisten werden dann dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Potsdam übermittelt.

Dort wählt ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen aus den von der Stadt Brandenburg an der Havel und anderen Kommunen übermittelten Vorschlagslisten die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern/innen für die beiden Gerichte.

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