Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Pressearchiv - Meldung vom 16.01.2018

Pressemitteilung vom 16.01.2018

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

in der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesucht.

Bewerbungsfrist bis zum 26.01.2018 verlängert !

Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin endet am 18. August 2018.
Die fünfjährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am Verwaltungsgericht Potsdam endet am 30. Juni 2018.
Aufgrund dessen sind Neuwahlen durchzuführen.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in diesem verantwortungsvollen Ehrenamt tätig sein möchten und die persönlichen Voraussetzungen unter anderem nach §§ 22 ff. der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - insbesondere Wohnsitz in der Stadt Brandenburg an der Havel, Deutsche(r), Vollendung des 25. Lebensjahres - erfüllen, richten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 26. Januar 2018 an das Rechtsamt/Büro SVV der Stadt Brandenburg an der Havel, Altstädtischer Markt 10, 14770 Brandenburg an der Havel (Telefon: 58 30 01; E-Mail: RechtsamtStadt-Brandenburg.de).
Hierzu kann ein vom Verwaltungsgericht Potsdam zur Verfügung gestellter Fragebogen nebst Erklärung verwendet werden.
Es besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig für beide Gerichte zu bewerben.
Aus diesen Bewerbungen werden Vorschlagslisten aufgestellt und von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel beschlossen. Die Vorschlagslisten werden dann dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg und dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Potsdam übermittelt. Dort wählt ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter/innen aus den von der Stadt Brandenburg an der Havel und anderen Kommunen übermittelten Vorschlagslisten die erforderliche Zahl von ehrenamtlichen Richtern/innen für die beiden Gerichte.“

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