Einrichtung der ersten Fahrradstraße in Brandenburg an der Havel

Pressearchiv - Meldung vom 08.07.2014

Pressemitteilung vom 08.07.2014

Einrichtung der ersten Fahrradstraße in Brandenburg an der Havel
Einrichtung der ersten Fahrradstraße in Brandenburg an der Havel

Die Stadt Brandenburg an der Havel möchte ihren Einwohnern und Gästen ein sicheres und angenehmes Rad fahren ermöglichen. Die zunehmende Nutzung des Fahrrades als Verkehrsmittel ist in der Stadt deutlich wahrnehmbar. Auf den regionalen und überregionalen Radwegen genießen jedes Jahr mehr Touristen die Stadt und ihr Umland.

Die Förderung des Radverkehrs kann neben baulichen Maßnahmen auch durch die Ausweisung von Radwegen oder Fahrradstraßen erfolgen.

Ab Donnerstag, den 10. Juli 2014 wird deshalb der Fritze-Bollmann-Weg als erste Fahrradstraße in der Stadt Brandenburg an der Havel ausgeschildert.
Der Fritze-Bollmann-Weg ist nicht nur eine im Alltagsradverkehr stark genutzte Strecke, auf ihm verläuft auch ein viel befahrener Abschnitt des bei Touristen und Brandenburgern beliebten Storchenradweges.

Mit der Anbringung des Zeichens 244.1 der Straßenverkehrsordnung am Fritze-Bollmann-Weg zwischen der letzten Wohnbebauung an der Regattastrecke und der Zufahrt in das Wohngebiet Brielow/ Am Seehof als Fahrradstraße soll den Radfahrerinnen und Radfahrern aller Altersgruppen ein Gefühl der Sicherheit und des genussvollen Fahrradfahrens gegeben werden.

Was versteht man unter einer Fahrradstraße?

Durch die Kennzeichnung als Fahrradstraße wird eine Fahrbahn vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung gestellt. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter reduzieren. Es gilt also ein Rücksichtnahmegebot gegenüber dem Radverkehr.

Damit an Fahrradstraßen liegende Grundstücke auch weiterhin erreichbar sind, kann der Kraftfahrzeugverkehr weiterhin zugelassen werden. Dies geschieht beispielsweise mit dem abgebildeten Zusatzschild. Der Anliegerverkehr wird also nicht eingeschränkt.

Alle Fahrzeuge dürfen die Fahrradstraße mit einer maximalen Geschwindigkeit von 30 km/h befahren.

Was ändert sich für die Verkehrsteilnehmer?

1. Fahrradfahrer dürfen nebeneinander auf der Fahrbahn fahren.
2. Das Tempo bestimmen die Radfahrer.
3. Andere Fahrzeugführer müssen auf den Radverkehr besondere Rücksicht nehmen.
4. Auch ohne Radfahrer gilt: nur mit maximaler Geschwindigkeit von 30 km/h fahren.

Die Straßenverkehrsbehörde bittet um Beachtung der neuen Verkehrsorganisation im Fritze-Bollmann-Weg entsprechend der abgebildeten Verkehrszeichenkombination.

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