Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt ab 15.03.2022

Pressemitteilung vom 17.02.2022

Ab dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht.
Ab dem 15. März gilt die einrichtungsbezogene Impfpflicht.

Impfangebot mit Novavax für Beschäftigte in Einrichtungen nach § 20 a IfSG

Ab dem 15.03.2022 müssen bestimmte Personengruppen als Beschäftigte in Einrichtungen nach § 20a IfSG über einen Impfnachweis oder Genesenennachweis verfügen. Zum Schutz vulnerabler Gruppen gilt ab dann die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“.

Aus dem Landeskontingent des Impfstoffs von Novavax bietet die Stadt Brandenburg an der Havel diesen Personengruppen ein besonderes Impfangebot.

Impftermine erhalten Sie unter: www.gzb-brandenburg.de/corona-schutzimpfung.

Hinweis: Alle anderen Impfangebote sind wie bisher über Hausärzte und Impfstellen verfügbar. Bereits erfolgte Impfungen mit anderen Vakzinen zählen auch als begonnene Impfserien und können mit dem jeweiligen empfohlenen Impfstoff fortgeführt werden. Eine Übersicht über die Impfmöglichkeiten finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Stadt unter www.stadt-brandenburg.de/leben/gesundheit/impfstellen.

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