Eintragungslisten zum zweiten Volksbegehren liegen aus

Pressearchiv - Meldung vom 17.08.2015

Pressemitteilung vom 17.08.2015

Durchführung des Volksbegehrens „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“

Die Vertreter der Volksinitiative „Gegen eine Erweiterung der Kapazität und gegen den Bau einer 3. Start- und Landebahn am Verkehrsflughafen Berlin Brandenburg BER“ haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 19. August 2015 bis zum 18. Februar 2016 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten unterstützt werden.

In der Stadt Brandenburg an der Havel liegen die Eintragungslisten für die abstimmungsberechtigten Brandenburger Bürger zu den jeweiligen Öffnungszeiten in der Abstimmungsbehörde, Nicolaiplatz 30, in der Fouqué-Bibliothek - Stadtteilbibliothek Nord, Werner-Seelenbinder-Straße 53, und in der Ortsteilverwaltung Plaue/Kirchmöser, Unter den Platanen 2A aus. Zudem hält an jedem 2. und 4. Samstag im Monat der Bürgerservice am Nicolaiplatz 30 die Eintragungslisten während der Öffnungszeit bereit.

Eintragungsberechtigt sind alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 18. Februar 2016 das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Öffnungszeit des amtlichen Eintragungsraumes und weitere Möglichkeiten der Unterstützung des Volksbegehrens sind dem Amtsblatt für die Stadt Brandenburg an der Havel Nummer 15 vom 23. Juli 2015 zu entnehmen bzw. unter der Internetseite www.stadt-brandenburg.de/rathaus-politik/wahlen zu finden.

Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden. Bei der elektronischen Antragstellung ist neben dem Familiennamen, dem Vornamen und der Anschrift auch der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Der Antrag auf briefliche Eintragung kann von Eintragungsberechtigten aus der Stadt Brandenburg an der Havel unter folgender Anschrift gestellt werden:

Stadt Brandenburg an der Havel - Die Oberbürgermeisterin
Stabsbereich Oberbürgermeisterin
FG Statistik und Wahlen (Abstimmungsbehörde)
Nicolaiplatz 30
14770 Brandenburg an der Havel

Fax: (03381) 58 10 24
eMail: wahlenstadt-brandenburg.de

Eintragungsscheine können ab 19. August 2015 ausgestellt werden. Die Beantragung ist bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist möglich.

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