Ende der Einreichungsfrist für Wahlvorschläge zur Kommunalwahl 2024

Pressemitteilung vom 26.03.2024

Briefkasten Wahlbehörde
Briefkasten der Wahlbehörde. Foto: Stadtverwaltung

Am 4. April 2024, 12:00 Uhr, endet die Frist zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel, zur Wahl der Ortsbeiräte in den Ortsteilen Gollwitz und Wust sowie zur Wahl der Ortsvorsteherinnen oder Ortsvorsteher in den Ortsteilen Klein Kreutz/Saaringen, Schmerzke, Göttin, Mahlenzien, Kirchmöser und Plaue.

Parteien, politische Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbende, die nicht von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit sind, müssen die Auslegung der Unterstützungsunterschriftenliste in der Wahlbehörde beim Wahlleiter beantragen. Die Unterstützungsunterschriften können dann bis zum 3. April 2024, 16:00 Uhr, in der Wahlbehörde geleistet werden.

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