Entleerung der Restmüll- und Bioabfallbehälter nur mit gültigem Aufkleber

Pressearchiv - Meldung vom 26.01.2006

Pressemitteilung vom 26.01.2006

Wie das Amt für Umwelt- und Naturschutz mitteilt, erfolgt ab dem 01.02.2006 keine Entleerung von Restmüll- und Bioabfallbehältern mehr, die nicht gemäß §7 Absatz 3 der Abfallentsorgungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel mit einer gültigen Jahreswertmarke 2006 (Müllmarke) versehen sind.

Die Wertmarken für Restmüll- und Bioabfallbehälter müssen gut sichtbar an den Abfallbehältern angebracht werden. Sie besitzen eine Kontrollfunktion gegenüber dem beauftragten Dritten, der Märkischen Entsorgungsgesellschaft mbH.

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