Entwurf für Aktionsplan zur Luftreinhaltung liegt aus

Pressearchiv - Meldung vom 07.12.2006

Pressemitteilung vom 07.12.2006

Bei seinem letzten monatlichen Pressegespräch in diesem Jahr hat der für die Bereiche Ordnung und Sicherheit sowie Stadtentwicklung und Bauwesen zuständige Beigeordnete Michael Brandt am 06.12.2006 die örtlichen Medienvertreter wieder über wichtige aktuelle Themen informiert.

Dazu zählte unter anderem der Aktionsplan für die Luftreinhaltung. An der Verkehrsmessstelle in der Neuendorfer Straße wurde die zulässige Anzahl von Tagesgrenzwertüberschreitungen für Feinstaub (PM10) sowohl 2003 als auch 2005 überschritten. Die zuständigen Landesbehörden haben deshalb einen Aktionsplan zur Luftreinhalteplanung erarbeiten lassen. Der Entwurf des Aktionsplans liegt vom 07.12.2006 bis 06.01.2007 in der Stadtverwaltung (Neuendorfer Straße 90, Zimmer 18) öffentlich aus.

Beim Pressegespräch wurden auch neue Nutzungsmöglichkeiten auf der Internetseite der Stadt Brandenburg an der Havel vorgestellt. Unter www.stadt-brandenburg.de werden seit einiger Zeit zusätzliche Serviceleistungen auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft angeboten.

Die Funktion Sperrmüllkarten online besteht bereits seit dem Frühjahr 2006 die Möglichkeit, die Abholung des Sperrmülls online per E-Mail-Abrufkarte anzumelden. Diese Möglichkeit ist damals zusätzlich zum bestehenden postalischen Abrufkartensystem eröffnet worden und wird bereits vielfach genutzt. Rund 35 User pro Woche nehmen diesen Service inzwischen in Anspruch. Vorteile sind zum Beispiel die Kostenersparnis und der schnelle und einfache Gebrauch auch außerhalb der Öffnungszeiten. Mit diesem Projekt nimmt die Stadt Brandenburg an der Havel gegenüber anderen Kommunen eine Vorreiterstellung ein. Zu finden ist diese Funktion am schnellsten über die Pinnwand am rechten Rand der Startseite.

Ein kürzlich eingerichtetes Abfall-ABC gibt den Nutzern die Gelegenheit, schnell und bequem - zum Beispiel per Stichwortsuche - die richtige Entsorgung für einen konkreten Abfall zu finden. Gleichzeitig können bestimmten Entsorgungswegen alle korrekten Abfallarten zugeordnet werden. Verlinkungen zu relevanten Themen, Rechtsgrundlagen und Ansprechpartnern wurden ebenfalls hergestellt. Somit werden den Nutzern Wege zum Amt und Telefonate erspart und man kann auch außerhalb von Öffnungszeiten zuverlässig Antworten bei Fragen zur Entsorgung von Abfällen erhalten.

Und neu ist auch der Abfallkalender mit Tourenplan, der jetzt in die Internetseiten der Stadt integriert wurde. Damit die Nutzer möglichst auf einem einfachen und schnellen Weg Auskünfte zu den einzelnen Abfuhrterminen, beispielsweise von Hausmüll, Papier oder Bioabfall erhalten, ist der elektronische Abfallkalender der Firma Märkische Entsorgungsgesellschaft Brandenburg mbH mit den Internetseiten der Stadt verknüpft worden. Dadurch kann sich der Nutzer nicht nur über die regelmäßigen Entsorgungstermine, sondern auch rechtzeitig z. B. über die Termine für das Schadstoffmobil informieren. Unter www.stadt-brandenburg.de / Stadt und Bürger / Umwelt+Natur / Abfallentsorgung gelangt der Nutzer schnell in den gewünschten Abfallkalender oder das Abfall-ABC.

Ein weiteres Thema beim Pressegespräch war die Sanierungsplanung am ehemaligen Gaswerk Caasmannstraße. Im Auftrag der Stadt Brandenburg an der Havel wurde das ehemalige Gaswerksgelände nördlich der Caasmannstraße untersucht. Im östlichen Bereich des heutigen Bauhofs der Stadt Brandenburg wurden Boden- und Grundwasserbelastungen durch Teeröle und Mineralöle sowie Benzol festgestellt. Der für die Grundwasserbelastungen verantwortliche Emissionsherd erstreckt sich auf ca. 90 m² über den westlichen Bereich des ehemaligen Gasometers I. Die Belastungen mit BTEX und Kohlenwasserstoffen konzentrieren sich in einer Tiefe von ca. 2 - 4 m. Sie überschreiten die zulässigen Werte. Die Schadstofffahne im Grundwasser durch BTEX, Cyanide und Kohlenwasserstoffe konzentriert sich hauptsächlich im südöstlichen Abstrom des Emissionsherdes und erstreckt sich auf eine Länge von ca. 70 m und eine Breite von ca. 20 m. Sie reicht bis in eine Tiefe von ca. 10 m. Die zulässigen Werte werden maximal um das 3.000-fache überschritten. Gaswerkstypische Belastungen wurden auch im Grundwasser der nördlich gelegenen Gartensparte „Frisch auf“ festgestellt. Die Sparte ist an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, so dass die Weiternutzung der Brunnen untersagt werden konnte. In den Gartensparten „Einigkeit“ und „Kammgarn“ waren keine Grundwasserbeeinträchtigungen durch BTEX oder Kohlenwasserstoffe festzustellen. Die Sanierung des ehemaligen Gaswerksgeländes ist für 2007 geplant. Dabei sollen der schadstoffbelastete Boden ausgekoffert und das Grundwasser gereinigt werden. Zur Durchführung dieser erforderlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen wurde durch die Stadt Brandenburg an der Havel in diesem Jahr eine Sanierungsplanung beauftragt, in deren Ergebnis mit der Sanierung begonnen werden kann.

Der Beigeordnete Michael Brandt nutzte das Pressegespräch auch dazu, um noch einmal auf eine missverständliche Veröffentlichung im Zusammenhang mit einer Ausgleichsmaßnahme im Naturschutzgebiet Gränert einzugehen. Die Entfernung der alten Schweinemastanlage im Naturschutzgebiet Gränert war eine Auflage der naturschutzbehördlichen Genehmigung für den Bau des neuen städtischen Radweges, der durch das Naturschutzgebiet Gränert entlang der Bahnlinie führt. Aufgrund seiner Größenordnung handelt es sich um eines der bisher größten Entsiegelungsprojekte im Stadtgebiet, welches zur Zufriedenheit des beteiligten Landesumweltamtes und der unteren Naturschutzbehörde durch das Bauamt und das Amt für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften durchgeführt worden ist. Der Beigeordnete stellte klar, dass es sich bei dem renaturierten Bereich um eine Fläche im Naturschutzgebiet Gränert handelt. Das Gebiet wurde zudem aufgrund seiner bemerkenswerten Arten- und Biotopausstattung von der EU zu einem FFH-Gebiet (Flora-Fauna-Habitat) erklärt. Mit dieser Erklärung stellt die EU fest, dass dieses Gebiet besonders geeignet ist, EU-weit gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie ihre Lebensräume zu schützen. Hierzu zählen beispielsweise der Biber und auch der Fischotter. Zukünftige Nutzungsmöglichkeiten der renaturierten Fläche sind daher größtenteils den dort lebenden besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten vorbehalten. Der Erholungssuchende darf das Gebiet an der zugelassenen Badestelle und auf vorhandenen Wegen betreten, er darf im Naturschutzgebiet jedoch nicht zelten, Beach-Volleyball spielen oder gar im Wald Lagerfeuer anzünden. Auch das Querfeldeinlaufen und Crossfahren sind untersagt. Angler und Jäger werden gleichfalls um Rücksichtnahme gebeten, auch wenn diese beiden Nutzungen per Verordnung zulässig sind. Erlaubt ist für Erholungssuchende lediglich die Nutzung der Badestelle des so genannten Schweinegränert. Bei dieser Nutzung ist auch darauf zu achten, dass alle Abfälle wieder mitgenommen werden, nur die vorhandenen Wege oder Pfade genutzt werden und Wassersportler ihre Boote im Umfeld der Badestelle nicht im oder direkt am Schilf verankern. Auch in den Wintermonaten wird darum gebeten, die Wege im Naturschutzgebiet nicht zu verlassen und sich rücksichtsvoll zu verhalten, denn nur auf diese Weise können die vorhandenen seltenen Tier- und Pflanzenarten im Gebiet auch zukünftig erhalten werden. Zuwiderhandlungen ziehen ein Bußgeld nach sich. Bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten sind zur Aufnahme der Personalien neben den Mitarbeitern der Polizei, des Ordnungsamtes und der unteren Naturschutzbehörde auch Naturschutzhelfer mit gültigem Naturschutzhelfer-Ausweis befugt.

Im Zusammenhang mit der Altlastenerkundung des Packhofgeländes informierte der Beigeordnete darüber, dass die Ergebnisse der Detailuntersuchung des westlichen Packhofgeländes (ehemalige Galvanik) nach Aussage der mit der Untersuchung beauftragten Firma nicht termingerecht vorgelegt werden können. Er werde daher den Abschlussbericht erst im Januar dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorstellen können.

Und schließlich unterrichtete Michael Brandt die anwesenden Medienvertreter noch über Abbrucharbeiten zur Gefahrenabwehr in der Neuendorfer Straße. Im Zusammenhang mit dem schlechten baulichen Zustand des Gebäudes Neuendorfer Straße 18/19 musste die Fahrbahn in diesem Bereich halbseitig und der Fußweg voll gesperrt werden. Die bestehenden Gefahren durch herabfallende Bauteile werden nunmehr durch einen vollständigen Abbruch beseitigt. Dieser wird im Januar 2007 beginnen und bis voraussichtlich 28.02.2007 andauern. Danach ist wieder eine gefahrenfreie Nutzung des Fußweges und der Fahrbahn möglich.

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