Fahrerlaubnisbehörde nur eingeschränkt arbeitsfähig

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Pressemitteilung vom 23.02.2015

Die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel ist in der Woche vom 23.02.2015 bis 27.02.2015 aus innerbetrieblichen Gründen nur sehr eingeschränkt arbeitsfähig.
Es wird gebeten, nur in unaufschiebbaren Angelegenheiten vorzusprechen

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