Die Winterferien stehen vor der Tür, die Osterferien sind nicht weit. Doch jegliche Reisepläne liegen mangels Geld auf Eis? Um auch Familien mit geringem Einkommen einen Erholungsurlaub zu ermöglichen, gewährt das Ministerium für Gesundheit und Soziales (MGS) diesen Familien auch in diesem Jahr wieder finanzielle Zuschüsse. Für die Förderung stehen im Landeshaushalt wieder 400.000 Euro zur Verfügung. Anträge können beim Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) gestellt werden.
Im vergangenen Jahr war die Nachfrage nach Urlaubszuschüssen sehr hoch: Insgesamt wurden 1.396 Anträge bewilligt, darunter 658 Anträge von Alleinerziehenden.
Beantragt werden können die Ferienzuschüsse von Familien mit geringem Einkommen, die ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für eine Reise pro Jahr gewährt werden. Die Reise soll mindestens zwei Übernachtungen umfassen und wird für höchstens 13 Übernachtungen bezuschusst.
Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Wichtig: Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Für bereits absolvierte Reisen werden keine Zuschüsse gezahlt, eine rückwirkende Bewilligung ist nicht möglich.
Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind laut MGS die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung.
Informationen zu den Förderbedingungen sowie das Antragsformular sind auf der LASV-Internetseite zu finden.

















