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Frühzeitige Bürgerversammlung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Wilhelmsdorfer Landstraße“ – Anwohner und Bürger informieren sich über den aktuellen Planungsstand

Pressemitteilung vom 25.08.2026

Bürgermeister Michael Müller führt in die Veranstaltung ein und Jörg Siegmüller vom Planungsbüro kleyer.koblitz. siegmüller stadtplanung erläutert das
Bürgermeister Michael Müller führt in die Veranstaltung ein und Jörg Siegmüller vom Planungsbüro kleyer.koblitz. siegmüller stadtplanung erläutert das städtebauliche Konzept.

Am Montag, den 24. August 2026, fand in der Cafeteria des Saldern-Gymnasiums in der Nähe des Plangebietes die frühzeitige Bürgerversammlung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnquartier Wilhelmsdorfer Landstraße“ statt. Circa 30 Anwohner und Bürger waren der Einladung zur Bürgerversammlung gefolgt.

Nach der Begrüßung durch Bürgermeister Michael Müller gab dieser eine kurze Einführung in die formalen Planungsschritte eines Bebauungsplanverfahrens. Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung soll die Öffentlichkeit Gelegenheit bekommen, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren und Anregungen vorzubringen. Grundlage des Bebauungsplanes ist ein städtebaulicher Entwurf, der vom Vorhabenträger np Projektentwicklung GmbH in Abstimmung mit der Stadtverwaltung entwickelt wurde. Betont wurde mehrmals, dass dieser Entwurf eine erste konzeptionelle Vorstellung ist. Die nunmehr erforderlichen Gutachten wie verkehrstechnische Untersuchung, Schallschutzgutachten, Baugrundgutachten können Auswirkungen auf das städtebauliche Konzept haben.

Der mit dem Bebauungsplan beauftragte Planer, Jörg Siegmüller vom Büro kleyer.koblitz.siegmüller stadtplanung, stellte anhand einer Präsentation die bisherigen Planungsergebnisse vor.

Eine ehemals gewerblich genutzte Fläche – früherer Standort der Excelsior-Fahrradwerke – soll zu einem zentrumsnahmen Wohngebiet entwickelt werden. Neben 2- bis 3-geschossigen Mehrfamilienhäusern sind entlang der Bahntrasse Reihenhäuser geplant. Derzeit rechnet der Vorhabenträger mit etwa 220 Wohnungen. Die Erschließung soll über die Wilhelmsdorfer Landstraße erfolgen. Ob eine weitere Anbindung des geplanten Wohngebietes erforderlich ist, wird ein Ergebnis der geplanten verkehrstechnischen Untersuchung sein. Eine Erschließung für Fußgänger und Fahrradfahrer ist zur Göttiner Straße und entlang der Bahntrasse zur Wilhelmsdorfer Landstraße vorgesehen. Eine Quartiersgarage soll den PKW-Verkehr bündeln, weiterhin sind entlang der Erschließungsstraßen Kurzparkplätze und Besucherparkplätze geplant. Gemeinschaftsflächen und Spielplätze sind ebenfalls im städtebaulichen Konzept vorgesehen. Die Wohngebäude sollen Dach- und/oder Fassadenbegrünung erhalten. Das Regenwasser ist durch Versickerung in der Fläche zu halten.

Nach der Vorstellung der bisherigen Planungsergebnisse bestand für die Anwohner und die Öffentlichkeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und ihre Anregungen abzugeben.

Es gab Wortmeldungen vor allem zur verkehrlichen Erschließung, da die Wilhelmsdorfer Straße bereits jetzt eine stark befahrene Straße ist. Ebenso war die Anzahl der geplanten Stellplätze ein Thema. Der Vorhabenträger betonte, dass diese von der Anzahl der geplanten Wohnungen abhängt. Weiterhin wurden die geplanten Reihenhäuser an der Bahntrasse hinsichtlich des Schallschutzes angesprochen.

Die im Rahmen der Veranstaltung vorgebrachten Hinweise und Anregungen werden in die weitere Planung einbezogen Im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans erhalten die Bürger eine weitere Möglichkeit, sich an der Planung zu beteiligen. Über den Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig hingewiesen.

Zum Schluss der Veranstaltung bedankte sich Bürgermeister Michael Müller für die konstruktive Diskussion.

Der nächste Planungsschritt: Parallel zur Öffentlichkeit werden die sogenannten Träger öffentlicher Belange und die Behörden über die Planung informiert. Sie haben frühzeitig die Gelegenheit, eine Stellungnahme zu ihrem Zuständigkeitsbereich abzugeben.