Fun-Bad zu den Winterferien leider noch zu

Pressearchiv - Meldung vom 14.01.2005

Pressemitteilung vom 14.01.2005

Die Hoffnung, dass der Fun-Bereich des „Marienbades“ bis zum Beginn der Winterferien wieder geöffnet werden kann, hat sich leider nicht erfüllt.

Am Montag, 10.01.2005, führte der gerichtlich bestellte Sachverständige die Begutachtung des Schadenbereiches durch. In diesem Zusammenhang wurden weitere Fliesen entfernt und in diesem Bereich eine immer noch vorhandene hohe Feuchtigkeit festgestellt. Der Sachverständige legte darauf hin entsprechende Sanierungserfordernisse fest, zu denen unter anderem die Prüfung der Belegreife (Feuchtigkeitsprüfung) zählte. Außerdem sind Probleme bei der Abgrenzung des zwischen dem instandzusetzenden Bereich und dem Altbestand aufgetreten, weil sich beim Herausnehmen des losen Fliesenbereiches die neuen Randfliesen vom Unterboden lösen. Nach Ansicht der Vertreter der Planungsgemeinschaft lässt sich die bisher geplante Zwischenlösung durch Aufbringen neuer Fliesen in den bisherigen Schadensbereichen dadurch nicht mehr realisieren. Nun sollen – so die Planer – neue Übergangslösungen beraten werden, die eine schnelle Wiedernutzung ermöglichen.

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann reagierte äußerst ungehalten auf die neuerliche Verzögerung der Sanierungsarbeiten im Fun-Becken. „Diese ständigen Informationen über neue Probleme und das immer weitere Herausschieben der Beseitigung des Schadens kann nicht hingenommen werden. Die Brandenburgerinnen und Brandenburger haben ein Recht darauf, ihr Marienbad endlich wieder in vollem Umfang zu nutzen. Ich werde die Verantwortlichen Anfang der kommenden Woche umgehend zu mir bestellen, um von ihnen endlich konkrete Aussagen zum Umfang der notwendigen Arbeiten und zum detaillierten Zeitablauf zu bekommen, der dann auch eingehalten werden.“

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation sieht sich die Oberbürgermeisterin in ihrer schon am Anfang vertretenen Auffassung bestätigt, dass es richtig und notwendig ist, genaue Untersuchungen zur Feststellung der Schadensursache und zur Beweissicherung durchzuführen.

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