Futtermittel: Information für Landwirte

Pressearchiv - Meldung vom 14.12.2005

Pressemitteilung vom 14.12.2005

Das Sachgebiet Landwirtschaft des Amtes für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften erinnert daran, dass mit Wirkung vom 12.01.2005 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene (Futtermittelhygiene-Verordnung, EG-Nummer 183/2005) in Kraft getreten ist.

Nach Artikel 9 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 18 Absatz 1 und 2 der Futtermittelhygiene-Verordnung sind Futtermittelunternehmer zur Meldung zwecks Registrierung aller ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe verpflichtet, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind. Die Meldung hat in Brandenburg bei der nach Landesrecht zuständigen Überwachungsbehörde bis spätestens zum 01.01.2006 zu erfolgen. Für die Landwirte im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel ist das Sachgebiet Landwirtschaft im Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Liegenschaften dafür zuständig, für alle anderen Futtermittelunternehmer muss die Meldung beim Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung, Referat 21, in der Ringstraße 1010 in 15236 Frankfurt/Oder erfolgen.

Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite www.stadt-brandenburg.de unter „Wirtschaft+Arbeit“ in der Rubrik „Landwirtschaft“ erhältlich.

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