Gedenken an den Volksaufstand am 17. Juni 1953

Pressemitteilung vom 17.06.2021

Generalstaatsanwalt Dr. Andreas Behm, Bürgermeister Michael Müller, Walter Paaschen, SVV-Vorsitzender, (v.li.n.re.)
Generalstaatsanwalt Dr. Andreas Behm, Bürgermeister Michael Müller, Walter Paaschen, SVV-Vorsitzender, (v.li.n.re.)
VertreterInnen vor dem Gedenkranz
(v.li.n.re.) Dr. Peter Ulrich Weiß von Der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Kommunistischen Dikatur (LAkD), Generalstaatsanwalt Dr. Andreas Behm, Bürgermeister Michael Müller, Walter Paaschen, SVV-Vorsitzender,

In Vertretung des Oberbürgermeisters erinnern Bürgermeister Michael Müller und Walter Paaschen, Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung, gemeinsam mit dem Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg, Dr. Andreas Behm und Dr. Peter Ulrich Weiß von Der Beauftragten des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Kommunistischen Dikatur (LAkD), an die Opfer des Volksaufstandes.

Am heutigen 17. Juni 2021 ist es 68 Jahre her, dass überall im Osten Deutschlands Menschen auf die Straße gingen, um nicht nur gegen die schlechte Versorgungslage und drastische Normerhöhungen zu protestieren, sondern auch für freie Wahlen, Meinungsfreiheit und die Einheit des deutschen Volkes einzutreten. In unserer Stadt Brandenburg an der Havel versammelten sich damals ca. 15.000 Menschen vor dem Amtsgericht in der Steinstraße, um ihren Unmut gegen die Politik des SED-Regimes zu bekunden und Reformen zu fordern.

Seit vielen Jahren laden die Stadt Brandenburg an der Havel und die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg am Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 gemeinsam zu einer Kranzniederlegung an der Gedenkstätte auf dem Hof des Dienstgebäudes der Generalstaatsanwaltschaft ein. Aufgrund der Pandemiesituation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und den damit einhergehenden Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen konnte die traditionelle Gedenkveranstaltung auch in diesem Jahr leider nicht in der üblichen Art und Weise stattfinden.

Wie im letzten Jahr können Vertreter der Stadt und der Parteien sowie Opferverbände und andere Interessierte ihre Kränze und Blumengebinde ab dem 17. Juni 2021 bei der Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg in der Steinstraße 61 abgeben. Diese werden dann an der Gedenkstätte abgelegt. Für die Dauer von ca. fünf Tagen bleibt das Eingangstor des Dienstgebäudes geöffnet, um den Brandenburgerinnen und Brandenburgern sowie Gästen unserer Stadt einen Blick auf die Gedenkstätte zu ermöglichen. 

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