Getrennte Entsorgung von Spritzen, Kanülen, Tupfer, Mull, Wundverbänden usw.

Pressearchiv - Meldung vom 22.12.2005

Pressemitteilung vom 22.12.2005

Das Umweltamt informiert darüber, dass ab 1. Januar 2006 künftig alle Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Tierärzte, Krankenhäuser u. ä. ihre krankenhausspezifischen Abfälle getrennt vom Hausmüll einer Entsorgung zuführen müssen. Zu den genannten Abfällen zählen Spritzen, Kanülen und scharfe Gegenstände (Abfallschlüssel 180 101 und 180 201) sowie Einwegwäsche, Gipsverbände, Tempos, Pflaster, Mull, Tupfer usw. (Abfallschlüssel 180 104 ; 180 203).

Diese Maßnahme wurde gesetzlich notwendig, da ab 01.06.2005 die Deponie geschlossen und der Hausmüll nunmehr einer Vorbehandlung unterzogen wird. Die genannten krankenhausspezifischen Abfälle dürfen per Gesetz aus Gründen des Arbeitsschutzes nicht in diese Vorbehandlungsanlagen entsorgt werden.

Gemäß dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.11.2005 wurde die Abfallentsorgungssatzung entsprechend geändert und diese Abfälle formal von der kommunalen Entsorgungspflicht ausgeschlossen. Das bedeutet, jeder Erzeuger kann und muss sich selbst um eine ordnungsgemäße Entsorgung bemühen. Ausgenommen von der Regelung sind häusliche und haushaltsähnliche Anfallstellen.

Bei auftretenden Fragen insbesondere zu künftigen Entsorgungsmöglichkeiten und Anbietern rufen Sie bitte das Umweltamt (03381 / 58 31 01 und 58 31 14) an.

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