Gewerbebetriebe: Neue Regelung für Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen

Pressearchiv - Meldung vom 18.01.2005

Pressemitteilung vom 18.01.2005

Für Gewerbebetriebe hat sich mit Beginn des neuen Jahres bei der Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen Folgendes geändert:

Nach vorheriger Anmeldung beim Amt für Umwelt und Naturschutz konnten bisher Sonderabfallkleinmengen aus Gewerbebetrieben zweimal im Jahr gegen eine festgelegte Gebühr beim Gewerbemobil (Standplatz Altstadtbahnhof) abgegeben werden. Da diese Möglichkeit von sehr wenigen Abfallerzeugern genutzt wurde, gibt es dieses Bringsystem ab 2005 nicht mehr.

Gegen die zusätzliche Zahlung einer Anfahrtspauschale und Zahlung der festgelegten Entsorgungsgebühr konnte bisher parallel dazu auch eine direkte Abholung der Sonderabfallkleinmengen vom Gewerbebetrieb erfolgen.

Mit Jahresbeginn entfällt die Zahlung der Anfahrtspauschale. Das heißt, beabsichtigt ein Gewerbe eine Entsorgung von Sonderabfallkleinmengen, so kann es diese nach vorheriger Anmeldung beim Amt für Umwelt und Naturschutz direkt zur Entsorgung abholen lassen. Die Wartezeit für die Abholung beträgt ca. 3-4 Wochen. Zu zahlen ist zukünftig nur noch die Entsorgungsgebühr.

Interessantes