Goldene Regeln für Wasserwanderer der Stadt Brandenburg an der Havel

Pressearchiv - Meldung vom 12.04.2017

Pressemitteilung vom 12.04.2017

Naturnahes Ufer   Foto: FG Umwelt- und Naturschutz
Naturnahes Ufer Foto: FG Umwelt- und Naturschutz
Fischadler,   Foto: H. Kasper
Fischadler, Foto: H. Kasper
Eisvogel,   Foto: H. Kasper
Eisvogel, Foto: H. Kasper

Ab Ostern laden unsere Havelseen wieder ein zum Paddeln, Rudern, Schwimmen und Boot fahren. Mit der Zahl der erholungssuchenden Gäste wächst leider auch die Gefahr von Konflikten zwischen Mensch und Natur. Damit der Naturreichtum unserer Brandenburger Gewässer und Landschaft auch zukünftig erhalten bleibt, weisen wir die Gäste unserer Seen darauf hin, sich rücksichtsvoll und entsprechend den geltenden Vorschriften zu verhalten.

Hierfür hat die Stadt die goldenen Regeln für Wasserwanderer der Stadt Brandenburg an der Havel entwickelt. Die Bootscharterer werden gebeten, diese auf den Booten zu platzieren. Darüber hinaus weist die Stadt Brandenburg an der Havel auf die Wasserwanderkarte der Potsdamer und Brandenburger Havelseen hin, die für jeden Bootsführer hilfreich sein kann.

Unter folgendem Link können Sie die Karte downloaden bzw. eine Druckversion bestellen:
https://stg-brandenburg.de/wasserwanderkarte.html
http://potsdamer-brandenburger-havelseen.de/de/service.html

Des Weiteren liegen diese in der Touristeninformation aus.

Im Stadtgebiet sind eine Reihe von Naturschutzgebieten ausgewiesen, in denen aufgrund der vorkommenden seltenen und gefährdeten Arten das Betreten abseits der Wege nicht zugelassen ist. Dies gilt auch für das Anlegen außerhalb zugelassener Anlegestellen.
Zum Schutz der Röhrichte und der darin lebenden Vogelarten sollten die Fahrgeschwindigkeiten und ausreichend Abstand zum Röhricht eingehalten werden.

Generell ist nach Naturschutzrecht das Übernachten für eine Nacht für Fuß-, Rad- und Wasserwanderer zulässig, vorausgesetzt der Grundstückseigentümer stimmt zu. Dies gilt allerdings nur außerhalb von Schutzgebieten und geschützten Biotopen wie Röhricht oder Uferwäldern. Im Schilf, auch wenn Buchten andeutungsweise vorhanden sind, darf nicht geankert werden.

Offene Lagerfeuer sind in der freien Landschaft in der Regel nicht erlaubt.
Die Bootsgäste werden gebeten die Liegeplätze über Nacht außerhalb der Naturschutzgebiete und ihrer Ufer aufzusuchen.

Vielen Dank sagt die einzigartige und vielfältige Natur unserer Havelseen und die Stadt Brandenburg an der Havel.

Anlage:
Goldene Regeln

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