Grünabfälle gehören nicht in den Wald

Pressearchiv - Meldung vom 10.09.2004

Pressemitteilung vom 10.09.2004

Der Herbst ist die Zeit, den Garten winterfest zu machen. Das bedeutet: Die frostempfindlichen Stauden müssen aus dem Erdreich entfernt, der Rasen ein letztes Mal gemäht, Hecken und Bäume müssen von alten Zweigen befreit und das Laub der Bäume muss entsorgt werden. Doch wohin mit den Grünabfällen?

Wald, Gräben oder Wiese sollten jedenfalls nicht als Müllabladeplatz dienen, denn Pflanzen und Tie-re sind auf bestimmte Standortbedingungen angewiesen. Auch organische Abfälle stören insbeson-dere den empfindlichen Lebensraum „Wald“. Durch Nährstoffanreicherungen können sich sogenannte Unkräuter wie zum Beispiel Brennnesseln oder Giersch ausbreiten und Pflanzen wie Buschwindröschen oder Bodendecker unterdrücken und letztendlich verdrängen.

Besonders Rasenschnitt gefährdet Bäume und Sträucher. Im abgeschnittenen Gras kann Sauerstoff nicht zirkulieren. Die Folge ist, dass das Gras verfault und Sickerwässer entstehen. Diese dringen in den Boden ein und schädigen die Baumwurzeln. Häufig ersticken auch Käfer und Spinnen, die für das ökologische Gleichgewicht des Waldes wichtig sind. Ausreden wie z.B.: das ist doch alles organisch und verrottet oder der Wald würde sich über die zugeführten organischen Nährstoffe freuen, sind falsch. Das Gegenteil ist der Fall. Zu viele Nährstoffe schaden dem eher mageren Waldboden erheblich.

Gemäß dem Naturschutzgesetz, Landeswaldgesetz, der Abfallkompost und Verbrennungsverord-nung und dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ist es daher verboten, Abfälle in der Landschaft (wie z. B. Waldgebiete, Äcker, Uferzonen, Feuchtgebiete oder gar Naturschutzgebiete) zu entsorgen. Wer erwischt wird, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der ordnungsgemäßen Entsorgung. Die einfachste Möglichkeit, Grünabfälle zu entsorgen, ist die Nutzung der Biotonne, die regelmäßig 14-tägig geleert wird. Darüber hinaus eignen sich auch ein Komposthaufen oder ein Kompostierbehälter, (die auch gemeinsam für mehrere Grundstücke angelegt werden können), um die Grünabfälle zu verwerten. Angenehmer Nebeneffekt, nach dem Rotteprozess kann das zersetzte Material wieder als Bodenverbesserer eingesetzt werden.

Bei größeren Mengen an Grünabfällen ist es allerdings ratsam, sich an Containerdienste zu wenden und diese Mengen entgeltpflichtig auf einer Großkompostanlage, wie zum Beispiel bei der Firma Lubitz, Zie-sarer Landstr. oder auf der Großkompostanlage der Deponie Fohrde, anzuliefern.

Auskünfte für interessierte Bürgerinnen und Bürger erteilt:
Stadtverwaltung Brandenburg an der Havel, Amt für Umwelt- und Naturschutz, Frau Wirschin / Frau Kalweit, Telefon (0 33 81) 58 31 14 oder 58 31 13, Telefax 58 31 04

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