Grundstücke am Hauptbahnhof gehören nun der Stadt

Pressearchiv - Meldung vom 29.04.2005

Pressemitteilung vom 29.04.2005

Im Oktober 2004 stimmte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel dem Grundstückserwerb von der Deutschen Bahn AG im Wege eines Vergleiches zu. Dieser bereits von der Deutschen Bahn AG unterzeichnete „Vergleich über die einvernehmliche Zuordnung von Grundstücken“ wurde am 29.04.2005 im Beisein von Dr. Joachim Trettin, Konzernbevollmächtigter der DB AG, durch Brandenburgs Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann unterschrieben.

Oberbürgermeisterin Dr. Dietlind Tiemann erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass die Stadt sich seit mehr als 10 Jahren um eine Lösung zur Gestaltung des Bahnhofsumfeldes bemüht, insbesondere des Vorplatzes. „Eine Realisierung dieses Vorhabens ist vor allem deshalb so wichtig, um einen attraktiven Stadteingangsbereich zu schaffen und die Schnittstelle zwischen dem Öffentlichen Personennahverkehr und dem Bahnverkehr nutzerfreundlich zu entwickeln. Hierzu gehört unter anderem auch die Schaffung ausreichender Stellplätze.“

Bekanntlich hatten sich in den letzten Jahren die Positionen soweit verhärtet, dass Klagen seitens der DB AG beim Verwaltungsgericht Potsdam anhängig waren, die sämtliche Entwicklungschancen um weitere Jahre zu blockieren drohten. Seit ihrem Amtsantritt hatte sich das Stadtoberhaupt intensiv darum bemüht, in vielfältigen Gesprächen eine Lösung der Situation im Interesse der Stadt und unter Beachtung der Belange der DB AG zu erzielen. Sie bedankte sich bei Dr. Trettin für sein persönliches Engagement zur einvernehmlichen Lösung der lange Zeit offenen Fragen.

Der heute unterzeichnete Vergleich beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:

Nachdem das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen den Vermögenszuordnungsvergleich als Bescheid festgestellt hat, wird:

die Stadt Brandenburg an der Havel gegen Zahlung des Verkehrswertes die Fläche westlich des Hauptbahnhofes (ca. 5.700 m², zurzeit noch teilweise durch die Bahnmeisterei genutzt) erhalten,

die DB AG die Klagen gegen die Zuordnung des Bahnhofsvorplatzes auf die Stadt Brandenburg an der Havel beim Verwaltungsgericht zurücknehmen,

die Stadt Brandenburg an der Havel das Bahnhofsgebäude und einen Auskehrbetrag aus den auf dem Vorplatz gezogenen Einnahmen der DB AG erhalten.

Damit kann die Stadt Brandenburg an der Havel nun im Benehmen mit der DB AG unverzüglich mit der Planung für das gesamte Areal beginnen.

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