Haltverbote zwecks Straßenreinigung ab sofort ganzjährig

Pressearchiv - Meldung vom 20.10.2009

Pressemitteilung vom 20.10.2009

Ab sofort ganzjährig gültig: Haltverbot zwecks Straßenreinigung, wie hier in der Straße Am Huck.

Geltungsdauer der Haltverbotszeiten verlängert, um Bedingungen für Straßenreinigung zu verbessern.

Die im Stadtgebiet von Brandenburg an der Havel vorhandenen Haltverbotszeiten für die Straßenreinigung gelten ab sofort ganzjährig und nicht mehr wie bisher nur zeitlich begrenzt für die Dauer vom 15. 03. bis 15.11. eines Jahres.

Damit soll ermöglicht werden, dass im November und noch bis in den Dezember hinein herabfallendes Laub sowie der sich an den Fahrbahnrändern ansammelnde Unrat unproblematisch maschinell aufgekehrt werden kann. Bisher war es den Kehrmaschinen ab Mitte November nur noch möglich, an den parkenden Autos vorbei zu fahren. Das Laub und anderer Unrat blieben deshalb oft bis zum Frühjahr am Bordstein liegen.

Mit der neuen Regelung verbunden ist aber nicht nur ein sauberer Anblick. Auch die Regeneinläufe verstopfen nicht so schnell, wenn regelmäßig die Straßenoberfläche gereinigt wird. Die Säuberung der Einläufe selbst wird ebenfalls während der Haltverbotszeiten durchgeführt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauhofes und der beauftragten Straßenreinigungsfirma bitten alle Kraftfahrzeugbesitzer, die angeordneten Haltverbote zukünftig auch im Winterhalbjahr einzuhalten.

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