Hinweis an Freizeitkapitäne: Naturschutzauflagen beachten!

Pressearchiv - Meldung vom 02.06.2009

Pressemitteilung vom 02.06.2009

Auch auf den Brandenburger Seen und Havelarmen hat die Wassersportsaison längst begonnen. Viele Freizeitkapitäne nutzten in den vergangenen Tagen und Wochen das zum Teil schon sommerliche Wetter, um die Schönheit eines der größten Binnenwassersportreviers Europas zu erkunden.

Doch nicht alle Bootsführer scheinen die zum Schutz von Flora und Fauna geltenden Vorschriften zu kennen oder zu beachten. Aus gegebenem Anlass weist die untere Naturschutzbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel deshalb darauf hin, dass es verboten ist, entlang der Havelufer zwischen Tierheim Caasmannstraße und der Fähre Neuendorf an Land zu gehen, zu lagern, zu baden, zu zelten oder Feuer anzuzünden. Das gleiche Verbot besteht auch für den gesamten Abschnitt der Oberhavel mit Altarmen im Bereich des Naturschutzgebietes Mittlere Havel zwischen dem Campingplatz Klein Kreutz und dem Südufer der Havel, Einmündung Jakobsgraben nördlich des Behördenzentrums Potsdamer Straße.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der unteren Wasserbehörde erinnern daran, dass Wassersportler, die bei Kontrollen an Land angetroffen werden, mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro rechnen müssen.

Interessantes