Hinweis zum Genesenen-Nachweis einer SARS-Covid-19-Erkrankung (Corona-Virus)

Pressemitteilung vom 10.05.2021

Symbolbild Coronaviurs

Wir freuen uns darüber, dass die Bundesregierung Erleichterungen von Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus für Genesene und Geimpfte erlassen hat. Seit Samstag, 8. Mai 2021 ist dafür die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung der Bundesregierung in Kraft. Die Maßnahmen der Verordnung unterstützen wir und möchten Ihnen einen Hinweis dazu geben:

Zurzeit erhalten wir viele Anfragen zum sogenannten „Genesenen-Nachweis“ von Bürgerinnen und Bürgern.
Aufgrund der Neuheit dieses Nachweises und der Ausnahmenverordnung von COVID-19-Schutzmaßnahmen bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Aufgrund der neuen Regelungen liegen uns derzeit noch keine genauen Angaben zur Erstellung und Ausstellung einer Genesenen-Bescheinigung vor. Wir erwarten dazu in den kommenden Tagen klare Regelungen vom Bund und werden Ihnen umgehend weitere Informationen kommunizieren, sobald diese vorliegen.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Weiter Informationen zum Corona-Virus finden Sie auf unserer Internetseite www.stadt-brandenburg.de/coronavirus.
 

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